§ 219a: FDP-Abgeordnete löst mit geschmacklosem Video einen Shitstorm aus

Berlin. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke, die die Landkreise Roth und Nürnberger Land im Deutschen Bundestag repräsentiert, hat mit einem von ihr inzwischen wieder gelöschten Video-Post einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Das 19-sekündige Video zeigt die 39-Jährige und dem Anschein nach vier weitere FDP-Bundestagsabgeordnete mit Sonnenbrille und FFP2-Maske bis zur Unkenntlichkeit verkleidet, wie sie sich tanzend durch die Flure des Deutschen Bundestages bewegen. Aus einem mitgeführten Ghetto-Blaster erschallt der Song „Little Short Dick Man“ der 90er-Jahre-Band „20 Fingers“. Besungen werden darin Männer mit „kleinem, kurzem“ primären Geschlechtsorgan. Dazu vollführen die drei tanzenden Frauen im Vordergrund horizontal schwingende Handbewegungen. Eine Geste, die in der Ghetto-Sprache „Kopf ab“ bedeutet. Im oberen Drittel des Videos wird sodann ein Text eingeblendet: „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich den § 219a aus dem StGB kicken zu können.“


Mehrere Unionspolitikerinnen, aber auch ganz normale Bürgerinnen und Bürger, zeigten sich empört. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Yvonne Magwas (CDU), kommentierte auf Twitter: „Puh! Ich bin entsetzt. Es geht rund um 219a, um ungeborenes Leben, um schwere Entscheidungen für Frauen und Familien. Nicht um Party und Leichtigkeit. Ernsthaftigkeit, Verantwortung und Sensibilität sind gefragt.“ CDU-Bundesschatzmeisterin Julia Klöckner schrieb: „Nicht Ihr Ernst, Tanzeinlagen zu diesem Thema? Es geht auch um die Frage von Lebensschutz.“ Die Abschaffung des Paragrafen „wie eine Party zu feiern“, banalisiere das Leben eines Ungeborenen. Und die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär kommentierte gar: „Herzlichen Glückwunsch zum geschmacklosesten Tweet seit langem. Das Thema ist viel zu ernst, um lustig dazu zu johlen. Keine Frau rennt tanzend und singend zur Abtreibung…“

Bundesverband Lebensrecht: Erlaubte Werbung für Abtreibung hat Folgen

Zum erneuten Legalisierungsversuch der Werbung für Abtreibung und zu dem diesbezüglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Maria Linder, heute in Berlin:

„Mit der Abschaffung des § 219a StGB sollen laut Entwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann das nachhaltige Ziel 3 (gesundes Leben für Menschen jeden Alters) und Ziel 5 (alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) erreicht werden. Kinder vor der Geburt fallen für das Ministerium anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft. Weiterhin wird in dem Papier argumentiert, Frauen würden ohne Werbeverbot nicht von Informationen über einen „erlaubten Eingriff“ abgehalten. Frauen wurden jedoch niemals von Informationen abgehalten und Abtreibung ist in Deutschland nicht ,erlaubt‘.

Der Entwurf weist auf den Fall von Frau Hänel, Abtreibungsexpertin in Gießen, hin. Frau Hänel, die mit nur zehn Abtreibungen pro Werktag einen hohen sechsstelligen Jahresumsatz erzielen kann, handelt seit mindestens 2009 absichtlich und systematisch gesetzeswidrig. Hierfür wurde sie mehrfach rechtmäßig verurteilt, wird aber als schuldloses Opfer und kurz vor der Armutsgrenze stehend präsentiert. Die in ihrer illegal verbreiteten Werbebroschüre befindlichen ,sachlichen Informationen‘ sprechen sachlich falsch von ,legalem Schwangerschaftsabbruch‘ mit Beratungsschein (der keineswegs legal, sondern rechtswidrig, aber mit Schein straffrei ist), vertuschen die Tatsache der von ihr selbst zugegebenen Beendigung menschlichen Lebens mit Formulierungen wie ,Schwangerschaftsgewebe wird ausgestoßen‘ und weisen darauf hin, dass man Bargeld (,Privatzahlerinnen‘) oder Kostenübernahmebescheinigung mitbringen müsse. Das Argument im Referentenentwurf für die Gesetzesabschaffung, Abtreibungsexperten könnten ,fachlich am ehesten zur Aufklärung‘ über Abtreibung beitragen, wird in wesentlichen Punkten geradezu klassisch ad absurdum geführt. Das Justizministerium weist zu Recht darauf hin, dass der Status ,des Vermögensvorteils wegen‘ bereits eintritt, wenn man für sein Tun ,ein Honorar erhält‘. Auch im Fall von Frau Hänel ging es eindeutig und immer um – in Teilen sogar irreführende – Werbung des Vermögensvorteils wegen, ein Paradebeispiel für das, was durch § 219a verhindert werden soll.

Die Erklärungsversuche des Ministeriums, das Schutzkonzept des Staates für vorgeburtliche Kinder sei mit dem ,Verzicht auf die Strafbewehrung der Werbung‘ für Abtreibung vereinbar, sind Makulatur: Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie mit der Zeit als gesellschaftlich akzeptabel und legal betrachtet. Natürlich wird entgegen der Entwurfsbehauptung der ,Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein‘ damit weiter geschmälert. Und genau das ist das Ziel des erneuten Vorstoßes – übrigens nach dem Motto: so lange abstimmen, bis das Ergebnis passt, denn alle diesbezüglichen Versuche der letzten vier Jahre wurden abgeschmettert oder abgemildert. Der Referentenentwurf ist ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose ,Gesundheitsversorgung‘, wie es im Koalitionsvertrag steht, und hat im Falle des Erfolgs mit Sicherheit auch im Entwurf verneinte ,demographische Folgen‘. Es wirft außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt.

ALfA: Justizminister Buschmann übernimmt Rolle des Ampel-Sandmännchens

Zum gestern von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Referentenentwurf zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für Abtreibung) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) ermöglicht es bereits jetzt jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet finden, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.

Die angekündigte Aufhebung des § 219a StGB wird daher auch kein ,Informationsdefizit‘ beseitigen. Das existiert nämlich, wie gerade gezeigt, gar nicht. Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen, das ohnehin in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es praktisch niemandem zu vermitteln, dass etwas das be- und für das geworben werden darf, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung darstellt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann streut daher auch den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen, wenn er behauptet, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am ,Schutzkonzept‘ für das Leben ungeborener Kinder, zu dem das Grundgesetz laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Staat verpflichtet. Die Bewerbung einer rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, lässt vorgeburtliche Kindstötungen wie jeden andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität.

Es ist bedauerlich, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann schon zu Beginn seiner Amtszeit die Rolle des Ampel-Sandmännchens übernimmt. In Kombination mit der zwischen den Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stellt das von ihm gestern in Berlin vorgestellte Vorhaben einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte ,Recht auf Leben‘ dar. Wenn es dort heißt: ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt ,jeder‘ ungeborene Kinder offensichtlich nicht länger ein.“

CDL wirft Ampelkoalitionären Eintreten für „Kultur des Todes“ vor

Nordwalde. Laut den „Christdemokraten für das Leben“ (CdL) geben die Vereinbarungen der Ampelkoalitionäre einen „bitteren Vorgeschmack“ auf das, was in Bezug auf den Lebensschutz in Deutschland in den kommenden Jahren zu erwarten sei. Die im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ festgehaltenen Vorhaben würden „in nahezu allen Punkten“ das „Recht des Stärkeren“ über das „Recht des Schwächeren“ stellen, erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel in einer Pressemitteilung.

Darin spricht Wenzel von einer „Kultur des Todes“, die SPD, Grüne und FDP offenbarten. Zudem seien die Vorhaben „einfallslos und nicht entwicklungsfähig“. Wenzel wörtlich: „Die künftige Regierung unter Olaf Scholz sollte z.B. statt das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen, ein Konzept vorlegen, wie die hohen Abtreibungszahlen endlich spürbar gesenkt werden können.“ Da dies jedoch Mühe mache und Geld koste, werde die Tötung von Kindern im Mutterleib zur „normalen“ Gesundheitsversorgung auf Versichertenkosten umdefiniert. Die CDL kritisiert ferner die Pläne der Ampelkoalitionäre zur Legalisierung der Leihmutterschaft. Es sei „befremdlich“, dass die Koalition die „Ausbeutung und Benutzung des Körpers von Frauen als Gebärmaschinen“ einführen wolle. Leihmutterschaft habe mit „reproduktiver Selbstbestimmung“ nichts gemein. „Völlig unabhängig von den Motiven ist Leihmutterschaft immer und ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers.“ Frauen und Kinder seien keine Vertragsobjekte und könnten daher weder gespendet, verschenkt noch verkauft werden.