Debatte

Hier findest Du – regelmäßig aktualisiert – alle wichtigen Dokumente zum Streit um den Wegfall bzw. Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen (§219a StGB)

Am 24. November 2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen die Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für den Abbruch der Schwangerschaft zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000,– Euro (40 Tagessätze zu je 150,– Euro)

Amtsgericht Gießen – Urteil vom 24.11.2017
Az: 507 Ds 501 Js 15031/15

Hier geht es zur schriftlichen Urteilsbegründung

Am 12.Oktober 2018 verwarf das Landgericht Gießen kostenpflichtig die Berufung, die die Allgemeinärztin Kristina Hänel gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen angestrengt hatte.

Landgericht Gießen – Urteil vom 12.10.2018
Az: 3 Ns 406 Js 15031/15

Hier geht es zur schriftlichen Urteilsbegründung

Die Gesetzentwürfe

Zwei Tage vor dem Urteil des Amtsgerichts Gießen hat die Linksfraktion am 22. November 2017 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen vorsieht:

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Bundestagsdrucksache 19/93 vom 22.11.2017

Am 2. Februar 2018 hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen ähnlich lautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht:

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufhebung von § 219a StGB
Bundestagsdrucksache 19/630 vom 02.02.2018

Der am 20. Februar 2018 von der FDP in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf will den § 219a StGB so verändern, dass nur noch „groß anstößige“ Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt wird:

Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Bundestagsdrucksache 19/830 vom 20.02.2018

Die Bundestagsdebatte

Am 22. Februar 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in Erster Lesung mit den von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eingebrachten Gesetzentwürfen.

Die dabei im Bundestag gehaltenen Reden finden sich im Plenarprotokoll 19/14 ab Seite 1221.

Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Am 27. Juni 2018 veranstaltete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine Öffentliche Anhörungen zu den von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eingebrachten Gesetzentwürfen.

Eine Liste der geladenen Sachverständigen findet sich hier.

Hier geht es zu den schriftlich eingereichten Stellungnahmen

Am 18. Oktober beriet der Deutsche Bundestag mit den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie erneut die von Linken, Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwürfen.

Die dabei im Bundestag gehaltenen Reden finden sich im Plenarprotokoll 19/58 ab Seite 6433.

Hier geht es zum Plenarprotokoll 19/58

Der Kompromiss

Am 12.12.2018 einigten sich die Verhandlungsführer von Union und SPD auf einen Kompromiss. Das fünf Punkte umfassende Eckpunktepapier finden sich hier.

Eckpunkte 219a

Der Referentenentwurf

Am 29.1.2019 stellte das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vor.

Hier geht es zum Referentenentwurf

Der Gesetzentwurf

Am 12. Februar 2019 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693) in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Hier geht es zum Gesetzentwurf

Am 15. Februar wurde der Gesetzentwurf in Erster Lesung debattiert. Die dabei gehaltenen Reden finden sich im Plenarprotokoll 19/81 ab Seite 9495

Hier geht es zum Plenarprotokoll 19/81

Am 18. Februar veranstaltete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Öffentliche Anhörung zu dem von Union und SPD in den Bundestag eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693).

Zu den schriftlichen Stellungnahmen der dabei gehörten Sachverständigen geht es hier

Am 21. Februar beschloss der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693). Die dabei gehaltenen Reden finden sich im Plenarprotokoll 19/83 ab Seite 9737.

Hier geht es zum Plenarprotokoll

Das Gesetzgebungsverfahren der Ampelregierung

Am 9. März 2022 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“

Hier geht es zum Gesetzentwurf

Stellungnahme des Bundesverband Lebensrechts

Hier geht’s zur Stellungnahme

Weitere Stellungnahmen

Die schriftlichen Stellungnahmen, die weitere Organisationen, Verbände und Vereine – insgesamt 26 an der Zahl – zu dem Gesetzgebungsverfahren der Ampelregierung eingereicht haben finden sich hier

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Am 12. März brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (Bundestagsdrucksache 20/1017) ins Parlament ein. Der Antrag fordert die Beibehaltung des § 219a StGB. Anstelle einer Streichung solle er weiter novelliert werden.

Hier geht es zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

  
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