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„Das Verbot der Werbung für Abtreibung ist Teil des umfassenden gesetzlichen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben. Es ist, anders als von den Initiatoren der vorgelegten Gesetzentwürfe dargestellt, kein für das Schutzkonzept folgenloser Eingriff, wenn das Werbeverbot fällt. Denn dadurch wird der Schwangerschaftsabbruch auf eine Stufe mit anderen ärztlichen Dienstleistungen gestellt, was dem Geist der Beratungsregelung widerspricht.“
Prof. Dr. Thomas Sternberg, ehemaliger Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
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