CDU/CSU: Streichung des Werbeverbots aus Strafgesetzbuch hilft ungewollt Schwangeren nicht
Berlin/München (ALfA). Die vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen stößt auch bei CDU/CSU auf Ablehnung und Kritik. „Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des § 219a Strafgesetzbuch nicht geholfen“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günther Krings (CDU). Vielmehr werde die „grundrechtliche Verpflichtung des Staates, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen“, missachtet. „Menschenwürde kommt auch schon dem ungeborenen Menschen zu.“ Nach dem geltenden Schutzkonzept, entscheide „richtigerweise letztlich die werdende Mutter über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft“ so Krings weiter. Schutz erfahre das ungeborene Kind daher nur durch die Vorgaben zum Beratungsverfahren. „Diese Vorgaben darf der Staat nicht schleifen.“ Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, ist bei einer Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch „mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu rechnen“.
Auch die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf (CSU), sprach sich gegen eine Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch aus. „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird dadurch definitiv nicht verbessert“, erklärte Scharf in München. In den staatlich anerkannten, hochqualifizierten Beratungsstellen erhielten schwangere Frauen im persönlichen Gespräch alle erforderlichen Informationen und Hilfestellungen. Ausführliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten, die den Abbruch vornähmen, und daher als gesetzliche Beraterinnen und Berater ausgeschlossen seien, seien nicht notwendig. Auch wenn eine Aufhebung des § 219a derzeit nichts an der Rechtslage für die Beratungsregelung ändere, habe sie doch die Sorge, dass dies als nächstes durch den Bund in Frage gestellt werde, so Scharf weiter.
Die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz (CDU), erklärte: „§ 219a StGB ist Teil eines Schutzkonzeptes, zu dem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in § 218 StGB verpflichtet hat und mit dem eine jahrzehntelange Diskussion befriedet wurde. Es ist gerade nicht frauenfeindlich, sondern unterstützt Frauen darin, eine informierte, überlegte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“ Die Bundesregierung habe jetzt im Kabinett den Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a StGB verabschiedet und rolle nun die schwierige Debatte zum Thema Schwangerschaftsabbruch neu auf. „Eine Kommission soll Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Die Aufhebung des Werbeverbots soll also nur der erste Schritt sei. Ein riskanter Weg, der droht, den Schutz des Lebens des Ungeborenen immer mehr aus dem Blick zu verlieren.“