ZdK-Präsidentin Stetter-Karp: „Offene Angebote für den Abbruch“ sollten unterbleiben
Berlin. Das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ (ZdK) hat den Koalitionsvertrag der Ampelparteien für deren „Klimakonzept“ und den „Fokus auf Demokratie“ gelobt, aber zugleich Kritik „am mangelnden Schutz der Menschenwürde geübt. In einer Pressemitteilung des ZdK‘s, erklärte deren neu gewählte Präsidentin Irme Stetter-Karp, sie sehe zentrale Punkte im Themenfeld „Bioethik und Menschenwürde“ kritisch. So sei die geplante Streichung des § 219a StGB aus Sicht des ZdK keine gute Option, um auf Schwangerschaftskonflikte zu reagieren. „Frauen in Notlagen zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu sichern, ist unbedingt richtig“, so Stetter-Karp. „Jedoch sollten offene Angebote für den Abbruch auf ärztlichen Websites unterbleiben. Das ZdK setzt weiter auf die staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung, die über die entscheidenden Punkte informiert, jedoch auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont.“ Die politisch gefundene Formel, Schwangerschaftsabbruch bleibe verboten, aber straffrei, dürfe nicht aufgeweicht werden. Bedenken äußerte Stetter-Karp auch beim Thema Kinderschutz. Die Prävention gegen sexuelle Gewalt werde zwar für nötig erachtet, jedoch im Koalitionsvertrag nur sehr vage ausformuliert. Die Frage nach einem neuen Gesetz zur Sterbehilfe werde im Vertrag nur angetippt. Dazu habe das ZdK durch seine Erklärung „Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ am 12. Mai 2021 eine grundlegende Stellungnahme vorgelegt. „Wir bieten unsere Expertise in dieser Frage an“, so Stetter-Karp.