Umfrage: Nur 47 Prozent befürworten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen

Berlin. Laut dem „ARD-Deutschlandtrend“ plädieren lediglich 47 Prozent der Deutschen für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB). 40 Prozent sind dagegen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Berliner Meinungsforschungsinstituts „Infratest dimap“.

Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien heißt es dazu: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, als „untragbar“, dass ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet seien, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, die Sorge haben müssten, „Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären“.

Dagegen plädiert die „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA) für die Fortsetzung der bisherigen Regelung. Die Pläne der Ampel-Parteien, etikettierten vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versähen sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken solle, sagte die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski. Laut Kaminski stellt das Vorhaben einen „brutalen Angriff“ auf das „Recht auf Leben“ dar.

Auch Augsburgs Weihbischof Anton Losinger, der viele Jahre lang dem Deutschen Ethikrat angehörte, wandte sich gegen die Abschaffung des § 219a. Es gehe „zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen“, sagte Losinger der Tageszeitung „Die Welt“.

Foto: Julia Deptala

  
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