Opposition setzt § 219a auf Tagesordnung

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird sich am heutigen Donnerstag (17. Oktober) noch einmal im Plenum mit dem Werbeverbot für Abtreibungen befassen. TOP 12 der vorläufigen Tagesordnung lautet „StGB – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ und sieht eine 45-minütige Debatte zu den bereits in erster Lesung beratenen Gesetzentwürfen von Linken (Bundestagsdrucksache 19/93), Grünen (Bundestagsdrucksache 19/630), der FDP (Bundestagsdrucksache 19/820) sowie zu den Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (Beginn: ab 16.55 Uhr). Allerdings rechnet niemand damit, dass die Anträge dann auch zur Abstimmung gestellt werden. Dem Vernehmen nach will die Opposition, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, den Druck auf die Große Koalition erhöhen. Die hatte eine Einigung ursprünglich bis Herbst in Aussicht gestellt und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) mit der Erarbeitung eines Kompromissvorschlags beauftragt. Während die SPD – ebenso wie Linke und Grüne – für die ersatzlose Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch ist, wollen CDU und CSU jedoch am Werbeverbot festhalten.
Für die Union gehöre der § 219a StGB „unverzichtbar zum staatlichen Schutzkonzept“, bekräftigte deren rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Das Bundesverfassungsgericht habe den Staat verpflichtet, das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes zu schützen. Das sei auch das Ziel der Schwangerenkonfliktberatung. „Eine Werbung, die Abtreibungen als normale medizinische Leistung darstellt“, sei mit dieser Zielrichtung nicht vereinbar.

  
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