Marburg stellt Abtreibungsärztin mit „Sea Watch 3“-Ärztin auf eine Stufe

Marburg. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat am Dienstag (9.7.) das „Marburger Leuchtfeuer“ aus den Händen von Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) entgegengenommen. Der undotierte Preis wird jedes Jahr von der Stadt Marburg gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU) verliehen. In diesem Jahr wurde er – zum allersten Mal – zweimal verliehen. Neben der Allgemeinärztin, die in ihrer Gießener Praxis, auch vorgeburtliche Kindstötungen durchführt und die – weil sie dafür öffentlich wirbt – die Gerichte beschäftigt, erhielt auch die Marburger Ärztin Ruby Hartbrich das „Marburger Leuchtfeuer“. Hartbrich arbeitet ehrenamtlich auf dem privaten Rettungsschiff „Sea Watch 3“ und leistet dort medizinisch Hilfe für aus dem Meer gerettete Flüchtlinge. Die Preisverleihung fand im historischen Saal des Rathauses statt.
Die Laudatio auf Hänel hielt – per Videobotschaft – die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Die vom Deutschen Bundestag im Februar mit großer Mehrheit beschlossene Novelle des § 219a StGB, die nach Ansicht des OLG Frankfurt zu einem milderen Strafmaß im Falle Hänels führen könne, bezeichnete Süssmuth als „Rückfall“. Frauen würden erneut wie nicht entscheidungsfähige, nicht zu verantwortungsvollem Handeln fähige Menschen“ behandelt. Die 82-Jährige dankte der Abtreibungsärztin dafür, dass sie sowohl für geborenes wie ungeborenes Leben, das es zu schützen gelte, immer wieder eintrete.
Marburgs Alt-Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), Vorsitzender der Jury, die die Preisträger des „Marburger Leuchtfeuers“ auswählt, verlas die Begründung der Jury für die zuvor noch nie erfolgte Doppelvergabe des Preises. Darin heißt es unter anderem: „Letztlich stehen beide Frauen für dasselbe Ziel: In vorbildlicher Weise setzen sie sich für ein selbstbestimmtes Leben in Würde ein.“ Und weiter: „Der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes könnte kaum klarer durch praktisches Handeln verdeutlicht werden als mit dem Engagement dieser beiden Ärztinnen. In herausragender Weise engagieren sie sich für Menschen in Not und ihr Recht auf Leben und körperliche sowie seelische Unversehrtheit.“
Damit stellte die Jury, die eine Ärztin, die ehrenamtlich Flüchtlinge behandelt, auf dieselbe Stufe mit einer Medizinerin die gegen Honorar ungeborene Kinder im Mutterleib tötet und dafür wirbt.

  
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