Linke lassen Katze aus dem Sack: Auch der § 218 soll fallen

Berlin. Politikern der Linkspartei und der Grünen reicht eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) nicht aus. Sie wollen nun auch den § 218 aus dem Strafgesetzbuch tilgen. Das berichtet die in Berlin editierte Tageszeitung (taz). Nach der Sommerpause wolle ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag in das Parlament einbringen, berichtet die taz unter Berufung auf die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Cornelia Möhring. „Langfristig muss klar werden, dass das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen hat“, wird Möhring zitiert.

Vorgeburtliche Kindstötungen sind in Deutschland „rechtswidrig“, aber „straffrei“, wenn die Abtreibung des ungeborenen Kindes binnen der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt und sich die Schwangere zuvor in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten ließ (Vgl. § 218a).

Wie die Zeitung unter Berufung auf eine ihr vorliegende „vorläufige Fassung“ des Antrags weiter schreibt, solle auch die Beratungspflicht der Schwangeren gestrichen werden. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Gesine Agena wird mit den Worten zitiert, „der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“. Der Strafrechtsparagraf unterstelle, Frauen könnten keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen und bringe damit Misstrauen gegenüber Frauen zum Ausdruck.

  
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