Linder kritisiert „chrismon“-Porträt „Die Retterin“

Weuspert. In einem Kommentar für die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ hat die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, scharfe Kritik an einem Porträt über die wegen unerlaubter Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel im EKD-Monatsmagazin „chrismon“ geübt. Das von „chrismon“-Chefredakteurin Ursula Ott verfasste und in der August-Ausgabe erschiene Porträt trägt den Titel „Die Retterin“.

Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel Ende November wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.

Linder zufolge suggeriert „chrismon“ mit der „Homestory“ über eine Frau, „die ihr Geld vor allem mit der tödlichen Beseitigung von Kindern vor der Geburt verdient, dass eine großmütige, menschenfreundliche Heldin zu Unrecht vor Gericht gezerrt werde.

Hänel, die wie Linder vermerkt, keine gynäkologische Facharztausbildung besitze, könne sich als Abtreibungen vornehmende Ärztin mit ihrer Praxis dennoch bei jeder Schein-Beratungsstelle registrieren lassen und brauche keine Werbung. Auch könne sie „100 Internetseiten erstellen, wenn sie den Eindruck hätte, dass es an sachlicher Information  zum Thema Abtreibung fehlt – nur ohne den Hinweis, dass man in ihrer Praxis abtreiben kann“.

„Chrismon“ mache sich „zum Handlanger von Ideologen“, eines falschen Hilfeverständnisses und einem Denken, „das eine Gruppe von Menschen willkürlich aus den Menschenrechten ausgrenzen will“. Für ein christliches Magazin sei das „ein hanebüchenes Unterfangen“, kritisiert Linder.

Wie „idea“ meldet, wird das EKD-Monatsmagazin „chrismon“ mit einer Auflage von 1,6 Millionen Exemplaren überregionalen und regionalen Zeitungen beigelegt.

  
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