KFD fordert Nachbesserung beim Regierungsentwurf zum § 219a StGB

Die Bundesvorsitzende der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ (kfd), Mechthild Heil, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 219a Strafgesetzbuch begrüßt. Der Kompromissvorschlag gebe Ärzten und Krankenhäusern die Möglichkeit, künftig straffrei darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung bleibe „konsequent weiterhin strafbar“, so Heil, die fordert: „Bei dem nun ausgehandelten Informationsrecht sollte der Gesetzgeber noch nachbessern und einheitliche Formulierungsvorgaben für Ärzte und Krankenhäuser machen.“

Heil wies auch auf die Bedeutung der Schwangerschaftsberatungsstellen hin: „Die anerkannten Beratungsstellen sind für Frauen in Schwangerschaftskonflikten weiterhin erste Ansprechpartnerin“. In den Beratungsstellen erhielten Betroffene ergebnisoffen alle Informationen, die sie benötigten. Es sei „wichtig“, dass Ärzte und Krankenhäuser neben der Information über einen Schwangerschaftsabbruch auch „direkt auf die Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen hinweisen und Verlinkungen zur Kontaktaufnahme anbieten.“

  
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