Kardinal Woelki kritisiert Werbung für Abtreibung
Köln. Der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat allen gedankt, „die für den Schutz des Lebens, insbesondere gerade auch für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten, die beten und opfern, die sich politisch oder wie auch immer für den Lebensschutz engagieren“. In seiner Predigt am „Fest der Unschuldigen Kinder“ (28. Dezember) im Kölner Dom sagte Woelki: „Wo sich Menschen zu Herren über Leben und Tod aufwerfen, haben sie den Weg der Menschlichkeit bereits verlassen.“ Das gelte „auch für die Gesellschaft, auch für unseren Staat“. Christen würden sich „nie damit abfinden, dass in unserem Land von nicht wenigen die tausendfache Abtreibung als die Normalität einer liberalen, humanen und aufgeklärten Gesellschaft ausgegeben“ werde. Menschenwürde und Schutz des Lebens seien „allgemeingültige und unveräußerliche Grundrechte eines jeden Menschen“. Diese zu verteidigen sei daher auch „keine katholische Sonderlehre“.
Ausgehend von dem von König Herodes befohlenen Kindermord in Bethlehem, dessen Opfern die katholische Kirche am „Fest der unschuldigen Kinder“ gedenkt, bemängelte Woelki, dass sich in der unsere heutigen Gesellschaft „ein Bild vom Menschen“ durchgesetzt habe, „in dem Behinderung und Gebrechlichkeit als Schaden – als vermeidbarer Schaden – angesehen“ werde. In diesem Zusammenhang kritisierte Woelki auch die Aufnahme von Bluttests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) bei Risikoschwangerschaften in den Leistungskatalog der Krankenkassen. Wörtlich sagte der Kardinal: „Wir wissen alle, worauf dieser Bluttest hinaus läuft: ein positives Ergebnis wird in den meisten Fällen das endgültige Lebens-Negativ für Kinder mit Down-Syndrom sein. Ihre gottgewollte Zukunft wird vernichtet“.
In seiner Predigt ging Woelki auch auf den Streit um das „Werbeverbot für Abtreibungen“ (§ 219a StGB) ein. Viele wüssten „augenscheinlich gar nicht mehr, dass Abtreibung weiterhin strafbar ist und der Abbruch einer Schwangerschaft allenfalls nur in Ausnahmefällen und nach einer erfolgten Pflichtberatung straffrei bleibt.“ Sollte künftig im Internet oder anderweitig in offener oder kommerzialisierender Weise für Abtreibungen geworben werden dürfen, käme dies einer weiteren Verharmlosung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gleich. Woelki: „Werbung für Abtreibung, liebe Schwestern und Brüder, ist Werbung für einen Straftatbestand! Und das ist kriminell! Hier entkriminalisieren zu wollen, bedeutet einen weiteren Dammbruch. Nicht für das Töten ist Werbung angesagt! Angesagt ist Werbung für das Leben! Niemand, habe das Recht, „über menschliches Leben zu verfügen, auch nicht in den ersten 12 Wochen“.