Kaminski kritisiert Vergabe des „Marburger Leuchtfeuers“ an Hänel

Fulda. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., Cornelia Kaminski, hat die Verleihung des „Marburger Leuchtfeuers“ an die Gießener Ärztin Kristina Hänel kritisiert. In einer Pressemitteilung bezeichnete Kaminski die Vergabe des Preises, die gestern (9.7.) im historischen Saal des Marburger Rathauses stattfand als „in hohem Maße fragwürdig“. Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit – mit Oberbürgermeister Thomas Spies würdige ein Amtsträger eine Ärztin dafür, dass sie wiederholt gegen bestehendes Recht verstoßen habe – stelle sich die Frage, „ob Hänel tatsächlich einen richtungsweisenden Dienst an der Gesundheit unter beispielhafter Ausrichtung an moralischen und ethischen Grundsätzen leistet“, wie es in der Begründung für die Preisverleihung heiße.
„Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen ,Behandlungen’ regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt? Ist es moralisch und ethisch beispielhaft, wenn, wie Kristina Hänel in ihrem Buch beschreibt, sie Abtreibungen durchführt, um Seitensprünge zu vertuschen? Oder wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt, bloß weil die Eltern kein Mädchen wollen? Auch diese Dienstleistung bietet Hänel an, wie in ihrem Buch „Die Höhle der Löwin“ nachzulesen ist (Die Höhle der Löwin: Geschichten einer Ärztin über Abtreibung, Ulrike Helmer Verlag 2018, S. 174-179)“, fragt Kaminski.
„Wer wie Kristina Hänel seine Definition, wann ein neues Menschenleben beginnt, nicht an wissenschaftlichen Fakten orientiert, sondern für sich persönlich als den Augenblick der Geburt festlegt, dient mit dieser Sichtweise weder der Gesundheit, noch handelt er beispielgebend nach moralischen und ethischen Grundsätzen. Er handelt vielmehr völlig willkürlich nach eigenem Gutdünken und führt dabei wissentlich Frauen hinters Licht,“ so die Bundesvorsitzende der ALfA.
Und weiter: „Wenn dieser Dienst von Frau Hänel beispielgebend ist, wie in der Begründung formuliert wird, dann bedeutet dies folgendes:
Es ist beispielgebend, die Definition dessen, was ein Mensch ist, selbst vorzunehmen und biologische Fakten dabei außer Acht zu lassen.
Es ist beispielgebend, diejenigen, die man dann als „Nicht-Menschen“ definiert hat, zu töten.
Es ist beispielgebend, Frauen in Bezug auf ihre Behandlung unzureichend aufzuklären,
Es ist beispielgebend, sich wiederholt und dauerhaft über bestehendes Recht und Gesetz hinwegzusetzen.“
Mit Frau Hänel ehre die Stadt Marburg eine Ärztin, die Abtreibungen durchführt. Gleichzeitig sehe die Stadt tatenlos zu, wie die letzte geburtshilfliche Einrichtung im gesamten Kreisgebiet (mit Ausnahme der Universitätsklinik) geschlossen werde. Der Oberbürgermeister nutze sein Amt, „um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Das ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich“, so Kaminski abschließend.

  
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