Justizminister Buschmann legt Referentenentwurf für Streichung des § 219a StGB vor
Berlin. Das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a) soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. Mit der Aufhebung des Strafrechtsparagrafen wolle die Ampelkoalition einen „unhaltbaren Rechtszustand“ beenden. Derzeit müssten Ärzte, die auf ihren Internetseiten angäben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführten und welche Methoden dabei zum Einsatz kämen, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.
Niemand müsse „Sorge haben, dass ungeborenes Leben nicht auch weiterhin geschützt“ sei. Auch am „Schutzkonzept“ ändere die Aufhebung des Paragrafen nichts. Nach wie vor sei der Schwangerschaftsabbruch „grundsätzlich strafbar.“ Eine „Strafbefreiung“ gäbe es auch künftig nur, „wenn eine Schwangerenkonfliktberatung stattfindet“, so Buschmann.
Auf Nachfrage zeigte sich Buschmann zuversichtlich, dass der von seinem Ministerium vorgelegte Gesetzentwurf verfassungsrechtlich Bestand haben werde. Das Vorhaben sei in seinem Haus „sehr gut geprüft“ worden. Auch sei der § 219a StGB „nicht Teil des verpflichtenden Schutzkonzeptes“. Buschmann: „In den entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird auf diese Norm nicht einmal ausdrücklich Bezug genommen.“
Dagegen äußerte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker Zweifel daran, dass die Streichung des § 219a StGB mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vertrat sie die Ansicht, mit den geplanten Änderungen „wäre das Mindestmaß an Schutz, das das Bundesverfassungsgericht verlangt, wohl unterschritten“.
Der Gesetzentwurf soll nun noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden. Die Ampelkoalitionäre hatten sich in ihrem am 24. November vorgestellten Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB verständigt. Wörtlich heißt es dort: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“