Hänel verliert Berufungsprozess

Gießen. Die streitbare Gießener Ärztin Kristina Hänel hat vor Gericht eine weitere Niederlage eingefahren. Das berichten zahlreiche Medien. Demnach verwarf das Landgericht Gießen die Berufung Hänels gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gießen. Das hatte im November vergangenen Jahres Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
In seinem Plädoyer vor dem Landgericht bezeichnete Hänels Anwalt, Karlheinz Merkel, die Norm in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig. Sie verstoße sowohl gegen die Meinungsfreiheit, als auch gegen die Berufsfreiheit von Ärzten. Das Gericht solle daher Hänels Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Der Vorsitzende Richter Johannes Nink lehnte das ab. Ein Landgericht sei damit „überfordert“. Allerdings äußerte der Richter selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Abtreibungen. Die „Beratungslösung“ bezeichnete Nink als „ein Feigenblatt“. Der Verurteilten riet er: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“
Hänel-Anwalt Merkel kündigte an, seine Mandantin werde gegen die Entscheidung nun Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt a. Main beantragen. Hänel selbst hatte im Vorfeld des Prozesses mehrfach erklärt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

  
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