BDKJ begrüßt geplante Streichung von § 219a StGB
Düsseldorf. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) positioniert Seite an Seite mit der Ampelregierung beim § 219a Strafgesetzbuch. Via Twitter begrüßte der BDKJ am 5. April die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Auf dem Kurznachrichtendienst postete der katholische Jugendverband einen Beschluss der „BDKJ-Bundesfrauenkonferenz“. Darin heißt es, es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“. Zur Begründung führen die „Bundesfrauen“ aus: Die Gleichsetzung von „Information“ mit „Werbung“ sei „frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen“. Sie unterstelle, „dass Frauen und schwangere Menschen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können, sondern sich durch eine Information, wie durch Produktwerbung, manipulieren lassen würden“.
„Manipulation und Unfreiheit“ gediehen jedoch „gerade dort, wo verlässliche Informationen fehlen“. Auch befördere die „Kriminalisierung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch“ „frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen“.
Zudem verschleiere „das Informationsverbot“ „ein Bewusstsein dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche in einigen Gegenden Deutschlands nicht mehr zugänglich sind“. „Schwangere Menschen“ gerieten damit „im Konflikt unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch“ erschwere.
Gefördert wird der BDKJ übrigens vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dessen Hausherrin, Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen), dürfte sich in dem Beschluss der „BDKJ-Bundesfrauenkonferenz“ bis in das „wording“ hinein wiederfinden. Ganz anders als die Deutsche Bischofskonferenz, die eine Streichung des § 219a StGB erst kürzlich erneut ablehnte.