Justizminister Buschmann legt Referentenentwurf für Streichung des § 219a StGB vor

Berlin. Das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a) soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. Mit der Aufhebung des Strafrechtsparagrafen wolle die Ampelkoalition einen „unhaltbaren Rechtszustand“ beenden. Derzeit müssten Ärzte, die auf ihren Internetseiten angäben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführten und welche Methoden dabei zum Einsatz kämen, mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen.

Niemand müsse „Sorge haben, dass ungeborenes Leben nicht auch weiterhin geschützt“ sei. Auch am „Schutzkonzept“ ändere die Aufhebung des Paragrafen nichts. Nach wie vor sei der Schwangerschaftsabbruch „grundsätzlich strafbar.“ Eine „Strafbefreiung“ gäbe es auch künftig nur, „wenn eine Schwangerenkonfliktberatung stattfindet“, so Buschmann.

Auf Nachfrage zeigte sich Buschmann zuversichtlich, dass der von seinem Ministerium vorgelegte Gesetzentwurf verfassungsrechtlich Bestand haben werde. Das Vorhaben sei in seinem Haus „sehr gut geprüft“ worden. Auch sei der § 219a StGB „nicht Teil des verpflichtenden Schutzkonzeptes“. Buschmann: „In den entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird auf diese Norm nicht einmal ausdrücklich Bezug genommen.“

Dagegen äußerte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker Zweifel daran, dass die Streichung des § 219a StGB mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vertrat sie die Ansicht, mit den geplanten Änderungen „wäre das Mindestmaß an Schutz, das das Bundesverfassungsgericht verlangt, wohl unterschritten“.

Der Gesetzentwurf soll nun noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden. Die Ampelkoalitionäre hatten sich in ihrem am 24. November vorgestellten Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB verständigt. Wörtlich heißt es dort: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Umfrage: Nur 47 Prozent befürworten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen

Berlin. Laut dem „ARD-Deutschlandtrend“ plädieren lediglich 47 Prozent der Deutschen für die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB). 40 Prozent sind dagegen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Berliner Meinungsforschungsinstituts „Infratest dimap“.

Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien heißt es dazu: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, als „untragbar“, dass ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet seien, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, die Sorge haben müssten, „Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären“.

Dagegen plädiert die „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA) für die Fortsetzung der bisherigen Regelung. Die Pläne der Ampel-Parteien, etikettierten vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versähen sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken solle, sagte die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski. Laut Kaminski stellt das Vorhaben einen „brutalen Angriff“ auf das „Recht auf Leben“ dar.

Auch Augsburgs Weihbischof Anton Losinger, der viele Jahre lang dem Deutschen Ethikrat angehörte, wandte sich gegen die Abschaffung des § 219a. Es gehe „zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen“, sagte Losinger der Tageszeitung „Die Welt“.

Foto: Julia Deptala

Christdemokraten für das Leben attackieren designierten Justizminister Buschmann

Nordwalde. Die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) haben den designierten Bundesjustizminister der Ampel-Koalition, Marco Buschmann (FDP), wegen dessen Äußerung zur geplanten Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) scharf attackiert. In einer Pressemitteilung erklärte die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel: „Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend die Abschaffung an.“ Zugleich kündige die künftige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag an, „die Gehsteigberatungen – dort als „Gehtsteigbelästigung“ diffamiert – gesetzlich zu verbieten.“ Damit wolle die neue Regierung festlegen, „welche Informationen Frauen im Schwangerschaftskonflikt künftig erhalten dürfen“ und welche nicht. Wenzel: „Ärzte wie Frau Dr. Hänel können in ihren Werbebroschüren, die sie dann demnächst verteilen dürfen, ohne weiteres falsche Informationen über die Entfernung von ,Schwangerschaftsgewebe‘ oder ,Gebärmutterinhalt‘ veröffentlichen. Aber Lebensrechtler dürfen Frauen vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken nicht mehr über Nothilfen und andere Hilfsangebote informieren, die ihnen einen Ausweg mit dem Kind aus ihrer Situation bieten können. Die Streichung des Werbeverbotes ist ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau. Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass Abtreibung nicht zu einer völlig ,normalen‘ gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Das Werbeverbot schützt Frauen vor falschen Informationen und es verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den Abtreibungsbefürwortern forciert wird. Für die CDL ist die Konsequenz klar: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben!“, so Wenzel weiter.

ZdK-Präsidentin Stetter-Karp: „Offene Angebote für den Abbruch“ sollten unterbleiben

Berlin. Das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ (ZdK) hat den Koalitionsvertrag der Ampelparteien für deren „Klimakonzept“ und den „Fokus auf Demokratie“ gelobt, aber zugleich Kritik „am mangelnden Schutz der Menschenwürde geübt. In einer Pressemitteilung des ZdK‘s, erklärte deren neu gewählte Präsidentin Irme Stetter-Karp, sie sehe zentrale Punkte im Themenfeld „Bioethik und Menschenwürde“ kritisch. So sei die geplante Streichung des § 219a StGB aus Sicht des ZdK keine gute Option, um auf Schwangerschaftskonflikte zu reagieren. „Frauen in Notlagen zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu sichern, ist unbedingt richtig“, so Stetter-Karp. „Jedoch sollten offene Angebote für den Abbruch auf ärztlichen Websites unterbleiben. Das ZdK setzt weiter auf die staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung, die über die entscheidenden Punkte informiert, jedoch auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont.“ Die politisch gefundene Formel, Schwangerschaftsabbruch bleibe verboten, aber straffrei, dürfe nicht aufgeweicht werden. Bedenken äußerte Stetter-Karp auch beim Thema Kinderschutz. Die Prävention gegen sexuelle Gewalt werde zwar für nötig erachtet, jedoch im Koalitionsvertrag nur sehr vage ausformuliert. Die Frage nach einem neuen Gesetz zur Sterbehilfe werde im Vertrag nur angetippt. Dazu habe das ZdK durch seine Erklärung „Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ am 12. Mai 2021 eine grundlegende Stellungnahme vorgelegt. „Wir bieten unsere Expertise in dieser Frage an“, so Stetter-Karp.