§ 291a: Humanistische Union stellt Adressen von Abtreibungsärzten ins Netz

Foto: Andreas Schoelzel

Hamburg/Kiel. Die Humanistische Union hat „aus Protest gegen die weitere Verschleppung einer Aufhebung des § 219a StGB“ im Internet die Namen und Adressen von Ärzten und Kliniken veröffentlicht, die in Hamburg und Schleswig-Holstein Abtreibungen durchführen. Wie es auf der Internetseite des Vereins heißt, der 1961 in München in Gegnerschaft zu der christlich-konservativen Grundstimmung der Adenauer-Ära gegründet wurde, sei die Zusammenstellung der Kontaktdaten auf Grundlage von Informationen der Beratungsstellen erfolgt. Weitere Bundesländer sollen folgen.

Der Aufstellung zufolge führen in Schleswig-Holstein derzeit 40 Praxen, darunter zahlreiche Gemeinschaftspraxen, sowie 14 Kliniken vorgeburtliche Kindstötungen durch. In Hamburg sind es den Angaben zufolge 41 Praxen und fünf Kliniken.

Gröhe: „Wir brauchen mehr Werbung für ein ,Ja zum Kind’“

Würzburg. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe hat in einem Interview mit der überregionalen katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ versichert, für die Union käme „eine Aufhebung des Werbeverbots im Hinblick auf Abtreibungen nicht in Frage“ und stattdessen „mehr Werbung für ein ,Ja zum Kind’“ gefordert. Regierungsseitig werde derzeit geprüft, „ob und wo es gegebenenfalls Informationslücken gibt. Wir werden uns das Prüfungsergebnis genau ansehen, das Werbeverbot aber entschlossen verteidigen“, so der ehemalige Bundesgesundheitsminister.
Gefragt nach den zukünftigen Herausforderungen für den Schutz menschlichen Lebens, nannte der CDU-Politiker und bekennender Protestant die Debatte um die Tötung auf Verlangen und den medizintechnischen Fortschritt auf dem Feld der Pränataldiagnostik.
„Sicherlich geht die Debatte über eine menschliche Sterbebegleitung weiter. Dabei ist es der großen Geschlossenheit der Union zu verdanken, dass der Deutsche Bundestag 2015 ein Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung beschlossen hat. Hier geht es jetzt vor allem darum, durch einen weiteren Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung überall im Land auch jenen glaubwürdig entgegentreten zu können, die sogenannter Sterbehilfe – in Wahrheit geht es um ,Tötung auf Verlangen’ – das Wort reden“, so Gröhe. Aber auch bei den Fortschritten in der vorgeburtlichen Diagnostik, „mit denen sich zum Teil auch verbesserte Heilungschancen“ verbänden, gehe es darum, „immer wieder deutlich zu machen: Auch ein behindertes ungeborenes Kind hat ein Recht auf Leben“, so Gröhe.

§ 219a: Landeskomitee der Katholiken in Bayern für Erhalt des Werbeverbots

München. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat sich für den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Die hohe Qualität und gleichzeitig niederschwellige Form der Beratung von Frauen und ihren Partnern während der Schwangerschaft und in Konfliktsituationen verbunden mit der Hilfe in Notlagen sind ein Ergebnis einer politischen, rechtlichen und medizinischen Kompromisslösung zum § 218 ff. StGB“, erklärte der Vorsitzende des Komitees, Joachim Unterländer. „Zu diesem ganzheitlichen Ansatz, den Lebensschutz durch Beratung und Hilfe zu gewährleisten, gehört auch ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Sinn des § 219a StGB“, so Unterländer weiter, der auch Mitglied des Bayerischen Landtags ist.
Die „Bayerische Staatsregierung und die die Bundesregierung stellenden Regierungsfraktionen“, bat der CSU-Politiker, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass „das Werbeverbot im Sinne des § 219a StGB aufrechterhalten bleibt, für behandelnde Ärzte und Beratungsstellen rechtliche Klarheit besteht und auf den zuständigen Ebenen weiterhin die guten Rahmenbedingungen der Beratung, Hilfe und Information für die Schwangeren und ihre Partner gewährleisten bleiben“.

Abtreibung: Linder warnt vor Streichung des Werbeverbots

Augsburg. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Alexandra Linder, hat angesichts steigender Abtreibungszahlen vor einer Legalisierung der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen gewarnt. In Augsburgs erklärte Linder: „2,2 Prozent mehr Abtreibungen wurden im ersten Quartal 2018 im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres statistisch erfasst. Diese nüchterne Statistik, hinter der 27.192 traurige, oft dramatische Lebensgeschichten mit Todesfolge stehen, sollte in der aktuellen Debatte um die Legalisierung der Werbung für Abtreibung besonders berücksichtigt werden. Niemand, der Interesse daran hat, Frauen wirklich zu helfen und Kinder zu schützen, kann ernsthaft glauben, dass die Legalisierung der ohnehin schon oft unverhohlenen Werbung für diese Tragödie in irgendeiner Weise hilfreich sei.“

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) verbiete keine Information sondern ausschließlich Werbung, deren Zweck die Verdienstabsicht der einzelnen „Anbieter“ sei. „Ein Rechtsstaat muss sich gut überlegen, in welche Richtung er gehen will, wenn es um seine schutzbedürftigsten Bürger geht. Der Blick in andere Länder und die jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung zeigen, dass jede Form einer weiteren Abtreibungslegalisierung zu steigenden Zahlen, sinkender Hilfsbereitschaft für und zu steigendem Druck auf Frauen im Schwangerschaftskonflikt führt“, so Linder weiter.

Jede Abtreibung sei eine Kapitulation von Staat und Gesellschaft. „Abtreibung ist frauen- und kinderfeindlich und beschädigt die Menschenwürde. Jede Abtreibung macht unsere Gesellschaft kälter, ärmer, unmenschlicher. Wer eine humane Gesellschaft will, kann eine solche Entwicklung nicht hinnehmen“, so Linder abschließend.