Expertenanhörung im Bundestag: Sachverständige streiten über Werbeverbot

Absolut sehens- und hörenswert: Die Rede der CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Silke Launert im Deutschen Bundestag bei der Ersten Lesung der Gesetzentwürfe von Linken, Grünen und FDP zum § 219a StGB am 22.02.2018.

Steeb: Recht des Kindes auf Leben bleibt unerwähnt

Bad Blankenburg. Kritik an dem Porträt der Gießener Ärztin Kristina Hänel im EKD-Monatsmagazin „chrismon“ hat auch der Generalsekretär der Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb“ geübt. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Der Beitrag mit dem Titel „Die Retterin“ bilde „die an Einseitigkeit kaum zu überbietende Sicht von Frau Hänel“ ohne Gegenposition ab, kritisierte Steeb. Kritik an der „unhaltbaren Haltung“ Hänels dürfe aber nicht so grundsätzlich zurückgewiesen werden, wie dies der Beitrag tue. Auch bleibe das Recht des Kindes auf Leben in dem Beitrag unerwähnt. „Sich anscheinend für die Schwächsten einzusetzen, um die wirklich Schwächsten – nämlich die ungeborenen Kinder – zu töten, ist eine kaum zu überbietende menschenfeindliche Einstellung. Das ist irrational und verantwortungslos“, so Steeb.

§ 219a: Familienbundspräsident Becker sieht keinen Handlungsbedarf

Berlin. Informationen über Einrichtungen, die eine Abtreibung durchführen, sollten nach Ansicht des Familienbundes der Katholiken von einer unabhängigen Stelle kommen. Um das sicherzustellen, sei keine Änderung des entsprechenden Paragrafen 219a notwendig, sagte Familienbundspräsident Stefan Becker in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Einige Politiker und Verbände suggerierten hier einen Handlungsbedarf, „den ich nicht sehe“.

Der Paragraf 219a StGB (Strafgesetzbuch) verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Grüne und Linke wollen dieses Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, hatte vorgeschlagen, dass die Länder dafür sorgen, dass den Schwangerenberatungsstellen aktualisierte Listen mit den Adressen von Ärzten vorliegen, die eine Abtreibung durchführen.

Die FDP will den Paragrafen neu regeln. Auch die SPD will den Paragrafen aufheben, sie verständigte sich mit der Union aber darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Entwurf für eine Neuregelung erarbeiten soll. Becker führte aus, die gegenwärtige Rechtslage sei das Ergebnis eines ausgewogenen Schutzkonzeptes. Der in den 90er Jahren gefundene Kompromiss über die Neuregelung in der Abtreibungsfrage bringe die Rechte der Frau und das Schutzbedürfnis des Kindes in Einklang.

Linke lassen Katze aus dem Sack: Auch der § 218 soll fallen

Berlin. Politikern der Linkspartei und der Grünen reicht eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) nicht aus. Sie wollen nun auch den § 218 aus dem Strafgesetzbuch tilgen. Das berichtet die in Berlin editierte Tageszeitung (taz). Nach der Sommerpause wolle ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag in das Parlament einbringen, berichtet die taz unter Berufung auf die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Cornelia Möhring. „Langfristig muss klar werden, dass das gesamte Thema Schwangerschaftsabbruch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen hat“, wird Möhring zitiert.

Vorgeburtliche Kindstötungen sind in Deutschland „rechtswidrig“, aber „straffrei“, wenn die Abtreibung des ungeborenen Kindes binnen der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt und sich die Schwangere zuvor in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten ließ (Vgl. § 218a).

Wie die Zeitung unter Berufung auf eine ihr vorliegende „vorläufige Fassung“ des Antrags weiter schreibt, solle auch die Beratungspflicht der Schwangeren gestrichen werden. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Gesine Agena wird mit den Worten zitiert, „der Paragraf 218 ist frauenfeindlich“. Der Strafrechtsparagraf unterstelle, Frauen könnten keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen und bringe damit Misstrauen gegenüber Frauen zum Ausdruck.