Opposition setzt § 219a auf Tagesordnung

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird sich am heutigen Donnerstag (17. Oktober) noch einmal im Plenum mit dem Werbeverbot für Abtreibungen befassen. TOP 12 der vorläufigen Tagesordnung lautet „StGB – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ und sieht eine 45-minütige Debatte zu den bereits in erster Lesung beratenen Gesetzentwürfen von Linken (Bundestagsdrucksache 19/93), Grünen (Bundestagsdrucksache 19/630), der FDP (Bundestagsdrucksache 19/820) sowie zu den Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (Beginn: ab 16.55 Uhr). Allerdings rechnet niemand damit, dass die Anträge dann auch zur Abstimmung gestellt werden. Dem Vernehmen nach will die Opposition, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, den Druck auf die Große Koalition erhöhen. Die hatte eine Einigung ursprünglich bis Herbst in Aussicht gestellt und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) mit der Erarbeitung eines Kompromissvorschlags beauftragt. Während die SPD – ebenso wie Linke und Grüne – für die ersatzlose Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch ist, wollen CDU und CSU jedoch am Werbeverbot festhalten.
Für die Union gehöre der § 219a StGB „unverzichtbar zum staatlichen Schutzkonzept“, bekräftigte deren rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Das Bundesverfassungsgericht habe den Staat verpflichtet, das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes zu schützen. Das sei auch das Ziel der Schwangerenkonfliktberatung. „Eine Werbung, die Abtreibungen als normale medizinische Leistung darstellt“, sei mit dieser Zielrichtung nicht vereinbar.

Hänel verliert Berufungsprozess

Gießen. Die streitbare Gießener Ärztin Kristina Hänel hat vor Gericht eine weitere Niederlage eingefahren. Das berichten zahlreiche Medien. Demnach verwarf das Landgericht Gießen die Berufung Hänels gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gießen. Das hatte im November vergangenen Jahres Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
In seinem Plädoyer vor dem Landgericht bezeichnete Hänels Anwalt, Karlheinz Merkel, die Norm in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig. Sie verstoße sowohl gegen die Meinungsfreiheit, als auch gegen die Berufsfreiheit von Ärzten. Das Gericht solle daher Hänels Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Der Vorsitzende Richter Johannes Nink lehnte das ab. Ein Landgericht sei damit „überfordert“. Allerdings äußerte der Richter selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Abtreibungen. Die „Beratungslösung“ bezeichnete Nink als „ein Feigenblatt“. Der Verurteilten riet er: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“
Hänel-Anwalt Merkel kündigte an, seine Mandantin werde gegen die Entscheidung nun Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt a. Main beantragen. Hänel selbst hatte im Vorfeld des Prozesses mehrfach erklärt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

Linder zuversichtlich bei Debatte um §219a

Berlin. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, hat sich im Vorfeld des diesjährigen „Marsches für das Leben“ am 22. September in Berlin zuversichtlich hinsichtlich eines Erhalts des Werbeverbot für Abtreibungen gezeigt. Im Interview mit der überregionalen katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ sagte Linder: „Wir glauben an die Vernunft und daran, dass Abgeordnete sich mit der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt beschäftigen, statt sich von einer menschenverachtenden Ideologie beeinflussen zu lassen.“ Frauen benötigten sachliche und vollständige Informationen. In den Beratungsstellen fehle es jedoch in der Regel nicht an Adressen von Abtreibungsärzten, sondern an Adressen von Experten, die für eine umfassende Beratung wichtig seien: Spezialisten für genetische Besonderheiten, Schuldnerberatungsstellen oder Anlaufstellen für Frauen in Ausbildung.

§ 219a: Landgericht verschiebt Berufungsprozess

Gießen. Der Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel wird auf den 12. Oktober verschoben. Das teilte das Landgericht Gießen Ende der Woche mit. Ursprünglich war die Verhandlung für den 6. September vorgesehen. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im vergangenen November wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Hänel hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Gießen begründete die Verschiebung mit „eiligen Haftsachen“, die vorrangig verhandelt werden müssten.