§ 219a: Jusos wollen jetzt auch § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen

Berlin. Die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, wollen vorgeburtliche Kindstötungen komplett legalisieren und außer dem Werbeverbot für Abtreibungen auch den § 218 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch streichen. Das erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der Jungsozialisten, Katharina Andres, im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. Dort wird Andres mit den Worten zitiert: „Abtreibungen sind derzeit leider per Gesetz illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei.“ Die derzeitige Regelunge kriminalisiere Abtreibungen und führe dazu, dass immer weniger Frauenärzte diese anböten. Ein Schwangerschaftsabbruch sei „völlig legitim. Es ist in Ordnung zu sagen:, Ich möchte nicht schwanger sein’“, so Andres.

Die Jusos wollten, dass Abtreibungen nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt würden. Andres schlug vor, diese stattdessen „im Schwangerschaftskonfliktgesetz“ zu regeln. Auch dürfe die Beratung vor einer Abtreibung nicht länger verpflichtend sei und müsse auch ein anderes Ziel bekommen. Andres: „Bislang hat die Beratung das Ziel, die Schwangerschaft zu erhalten – wir wollen, dass die Beratung ergebnisoffen ist.“

Kristina Hänel: Menschsein beginnt mit der Geburt

Frankfurt. Die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilte Ärztin Kristina Hänel will einem Embryo nicht die gleiche Würde zugestehen wie geborenen Menschen. Das erklärte Hänel in einem Streitgespräch, das die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (9.12.) mit ihr und dem Vorsitzenden der Ärzte für das Leben, Professor Dr. med. Paul Cullen, führte. Auf die Frage Cullens, wann denn für sie das Menschsein begänne, erklärte Hänel: „Für mich ist er mit der Geburt ein Mensch. Und die Menschwerdung passiert in der Schwangerschaft.“ Dagegen erklärte Cullen: „Der Mensch ist von Anfang an ein Mensch. Und entweder haben wir alle die gleichen Rechte, oder keiner hat so richtig welche.“ Beim Thema Abtreibung werde vielfach so getan, „als gäbe es in dieser ganzen Diskussion nur einen Menschen, und zwar die Frau.“ Auf die Frage, ob es für ihn überhaupt Gründe gäbe, die eine Abtreibung legitimieren könnten, sagte Cullen: „Wenn das Leben der Frau wirklich in Gefahr ist, solche Fälle gibt es ja, dann wäre es in Ordnung. Das ist wie beim Bergsteigen, wenn einer abrutscht. Schneidet der andere sich dann los und rettet sich, oder stürzen beide ab?“

„Jeder Christdemokrat sollte sich als Lebensschützer verstehen“

Berlin. Annegret Kramp-Karrenbauer, die auf dem CDU-Bundesparteitag am 7. Dezember in Hamburg zur neuen Parteivorsitzenden der CDU Deutschlands gekürt wurde, hat sich im Interview mit dem Christlichen Medienmagazin „Pro“ gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen gewandt. In dem am 3.12. veröffentlichten Interview sagte Kramp-Karrenbauer auf die Frage, ob sie eine Lebensschützerin sei: „Jeder Christdemokrat und jede Christdemokratin sollte sich per se als Lebensschützer verstehen. Wobei das für mich auch die Bewahrung der Schöpfung umfasst.“ Bei der Debatte um den § 219a gehe es nicht darum, Frauen in existenziellen Notsituationen Informationen vorzuenthalten. Man könne es sicherlich gut organisieren, dass Frauen die notwendigen Informationen erhielten. „Ich fürchte aber, dass wir, wenn das Werbeverbot abgeschafft wird, einen weiteren Schritt auf dem Weg gehen, aus einem Schwangerschaftsabbruch einen ganz normalen medizinischen Eingriff zu machen. Wir dürfen nie vergessen, dass er Leben beendet. Und deshalb immer etwas anderes ist als zum Beispiel eine Blinddarmoperation.“

§ 219a StGB: CDL startet Postkarten-Protest-Aktion

Nordwalde. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) e.V. stellen Mitgliedern und Freunden auf Bestellung umgehend Postkarten zur Verfügung, mit denen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Werbung für Abtreibung ist Werbung für Tötung“ aufgefordert werden, sich für den Erhalt des Werbeverbotes nach §219a StGB einzusetzen.
Mit der aktuellen Protest-Aktion engagieren sich die Christdemokraten für das Leben für die dringend gebotene Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemäß § 219a StGB.
In ihrer Pressemitteilung zum Start der Protest-Aktion begründet die CDL diese damit, dass der „starke bürgerliche Protest gegen eine Veränderung und Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen dringend fortgesetzt“ werden müsse. Immer deutlicher werde, das SPD, Linke und Grüne ausgerechnet die Zulassung von Werbung für Abtreibung zu ihrem zentralen politischen und ideologischen Anliegen und „Erfolg“ in der Parlamentsarbeit machen wollten. Statt mehr Werbung und mehr ärztliche Angebote zur Abtreibung benötigten Frauen mehr Hilfen und Unterstützung in Krisensituationen.
Weiter heißt in der Pressemitteilung der CDL: „Für weiterführende Informationen wird auf der Karte auch der Link zur Informationsseite des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) „Keine Werbung für Abtreibung“ angeboten“, auf der unter www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de: umfassend über den §219a StGB und die derzeitig in Politik und Gesellschaft stattfindende Debatte informiert wird.
Die Postkarten können bei der Bundesgeschäftsstelle der CDL ab sofort per E-Mail info@cdl-online.de, oder über die Internetseite www.cdl-online.de bestellt werden oder stehen zum Ausdruck auf der CDL Homepage zur Verfügung.