Katholische Kirche nennt Änderung „überflüssig“

Bonn. Die katholische Kirche hält die geplante Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen für „überflüssig“. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“. Das erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Dienstag (29.1.) gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse, sei zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens. „Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben“, so Kopp weiter: „Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhielten.“ Das Katholische Büro in Berlin, das die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber Bundesregierung und Parlament vertritt, habe die Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellung zu dem Entwurf zu nehmen und werde dies auch tun, so Kopp weiter.

219a: Union begrüßt Vorschlag für Gesetzentwurf – Fraktion will noch Details prüfen

Berlin. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg haben den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Referentenentwurf, mit dem der koalitionsinterne Streit um den § 219a StGB beigelegt werden soll, in einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßt. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu erhalten“, erklärte Schön am Dienstag (29.1.). „Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt“, so Schön.

Weinberg erklärte: „Der von der Bundesregierung verhandelte Vorschlag eines Gesetzentwurfes ist insgesamt ein gelungener Kompromiss. Klar ist, dass die Union eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich gehalten hat. Wir verstehen aber, dass sich viele betroffene Frauen uneingeschränkt informieren möchten. Das ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung der Fall. Gleichzeitig wird der Schutz des ungeborenen Lebens nicht angetastet.“ Weinberg kündigte an, die Unionsfraktion werde „jetzt die Details des Regelungsvorschlags prüfen. Dazu gehört, dass das Gebot der Pluralität verschiedener Träger von Beratungsstellen nicht verletzt werden darf. Ärztinnen und Ärzte sollten nicht nur auf eine, sondern auf alle Träger von Beratungsstellen im Umkreis der Schwangeren verweisen müssen. Nur so bekommt die Frau einen neutralen Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote und kann selbst entscheiden, bei welchem Träger sie sich Rat und Aufklärung sucht.“ Zu klären sei auch, „wie mit den Ärztinnen und Ärzten umgegangen werden soll, die einen Abbruch durchführen, aber ihren Namen nicht in Listen veröffentlicht sehen wollen.“

§ 219a: Ministerium legt Referentenentwurf vor

Berlin. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat heute (29.1.) den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vorgelegt. Wie es auf der Internetseite des Ministeriums heißt, könne es heute „für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. Es bestehe daher „ein dringender Bedarf an diesen Informationen“. Frauen in Konfliktlagen müssten sie „ohne Zeitverzug“ erhalten können. Das bedeute, „dass der Zugang zu einem System gewährleistet werden muss, welches zuverlässig und turnusmäßig erhobene sowie öffentlich und niedrigschwellig erreichbare Informationen bereitstellt. Das kann nur gewährleistet werden, wenn die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die auf die Tatsache hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, keine Strafverfolgung zu befürchten haben.“

Ziel des Entwurfs sei „die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“ Zugleich solle „das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, heißt es auf der BMJV-Homepage.

Bundesfamilienministerin Giffey kündigt Gesetzentwurf für Januar an

Düsseldorf/Berlin. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat den von ihr mitausgehandelten Kompromiss Eckpunkte 219a von CDU und SPD zum § 219a StGB verteidigt. Im Gespräch mit der in Düsseldorf editierten „Rheinischen Post“ sagte Giffey: „Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben.“ Beides werde mit der zielten Einigung erfüllt. Die Ministerin kündigte an: „Auf dieser Basis werden wir im Januar den Gesetzentwurf vorlegen.

Es gebe kaum ein Thema in der Großen Koalition, bei dem die Positionen von SPD und Union so unterschiedlich seien, wie in diesem Fall: „Die eine Seite sagt: abschaffen, die andere: nicht anrühren“. Politik sei aber die Kunst des Möglichmachens. Dabei gelte es Realität und Anspruch zusammenzuführen. „Der Auftrag mit dem die fünf Minister in die Gespräche gegangenen sind, war, in diesem Sinne eine Einigung zu finden“, zitiert die „Rheinische Post“ Giffey.