Moraltheologe Schallenberg: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“

Paderborn. Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg hat sich in anhaltende Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) eingeschaltet und Besonnenheit angemahnt. „Das grundsätzliche Verbot und die prinzipielle Rechtswidrigkeit der Abtreibung in unserem Rechtsstaat wird so gut wie nie in den aktuellen Diskussionen um eine Aufhebung des Werbeverbots für eine Abreibung erwähnt“, beklagte Schallenberg. Es gelte jedoch immer wieder daran zu erinnern: „Abtreibung ist nach unserer Rechtsprechung und nach unserer geltenden Gesetzeslage keine Gesundheitsleistung unter vielen anderen.“

Abtreibung sei „grundsätzlich verboten und bleibe lediglich straffrei bis zum dritten Monat nach erfolgter Pflichtberatung“, so der Moraltheologe weiter. Dabei solle diese Pflichtberatung „ausdrücklich nach dem Willen des Gesetzgebers dem Schutz des ungeborenen Menschen dienen“ und könne schon deshalb „nicht im eigentlichen Sinn ,ergebnisoffen’“ sein. Der Professor gestand, dass ihn die „Kaltschnäuzigkeit“, mit welcher „das Selbstbestimmungsrecht von lebenden Menschen“ oftmals „gegen das Lebensrecht von Ungeborenen ausgespielt wird“, „sprachlos“ mache.

Zwar könne der demokratische Rechtsstaat weder einen „Gebärdienst“, noch das „Recht auf liebevolle Schwangerschaft, Geburt und Kindheit“ erzwingen, doch „für dieses vom Staat bloß hingenommene Unrecht dem Ungeborenen gegenüber“ – abgesehen von der im Rechtstaat immer möglichen Informationsfreiheit – „wenigstens nicht auch noch geworben werden“. Schallenberg: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung und damit auch kein einklagbares Recht auf umfassende werbende Information.“

§ 219a: Cullen nennt Referentenentwurf „scheinheilige Mogelpackung“

Münster. Als „scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“ hat der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet. Nach Ansicht des Labormediziners lassen sich Information und Werbung klar auseinanderhalten. So gehe bei der Information der Impuls vom Suchenden aus, während bei der Werbung der Impuls vom Anbieter ausgehe. Auch die bloße Mittelung, das ein Arzt oder eine Praxis, Abtreibungen durchführt, sei Werbung. „Kein Arzt informiert auf seiner Webseite über eine Leistung, an deren Erbringung er kein Interesse hat“, so Cullen.

Cullen kritisierte, dass der Referentenentwurf der Bundesregierung zum §219a StGB vorsehe, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig (…) öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf (…) Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ seien die Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Unter allen ärztlichen Handlungen ist die Abtreibung die einzige, die als alleiniges Ziel hat, einen anderen Menschen zu töten, einen vollkommen wehrlosen noch dazu“, so Cullen weiter. Aus diesem Grund wollten die meisten Frauenärztinnen und -ärzte diese Leistung nicht selbst anbieten. Und auch diejenigen die sie anböten, wollten „damit nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden“. Insofern sei es auch „folgerichtig, dass die wenigen Ärzte, die sich gewissermaßen auf Abtreibung ,spezialisiert’ haben“ – so etwa Friedrich Stapf in München oder Kristina Hänel in Gießen – gar „keine Frauenärzte sondern praktische Ärzte oder Allgemeinärzte sind“.

Laut Cullen diene die Verwendung des Begriffs „Einrichtungen“ der Verschleierung der „Identität der abtreibenden Ärzte“. Für den Vorsitzenden der „Ärzte für das Leben“ sorgt der Referentenentwurf für eine „weitere Aushöhlung des Rechts auf Leben“. Durch ihn würden vorgeburtliche Kindstötungen weiter „normalisiert“.

219a: CDL-Bundesvorsitzende Löhr kritisiert „faulen Kompromiss“

Die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr, hat den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen kritisiert. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Der Entwurf werde dem „zentralen Anliegen, das Leben eines Kindes zu schützen“ nicht gerecht und sei das „Ergebnis moderner politischer Dialektik, die völlig unvereinbare Gegensätze in einen lebensfernen gesetzlichen Kompromiss zwingen will“, so Löhr.

Löhr kritisierte, der Entwurf sehe genau das vor, was sich die SPD erhofft habe: „Jede Frau kann sich jederzeit im Internet direkt ihre Abtreibungspraxis aussuchen und bekommt dies zusätzlich als staatliche geförderte Informationsleistung angeboten.“ Damit werde Abtreibung einmal mehr zur staatlich anerkannten und geförderten Maßnahme der „Familienplanung“. Das sei „ein weiterer fauler Kompromiss zu Lasten des Lebensrechtes des Kindes“.

Ärzte, für die jede Abtreibung ein „schnelles lukratives Geschäft mit mehreren hundert Euro“ seien „die denkbar schlechtesten Vertreter des Kindeslebens und der durch den Eingriff gefährdeten Frauengesundheit“. Beides werde im Referentenentwurf gar nicht erwähnt. „Er dokumentiert damit, dass Abtreibung heute ein alltägliches ärztliches ,Angebot‘ sein soll und dass Ärzte, statt dem Leben zu dienen, dies auch unkompliziert beenden können“, so Löhr weiter.

§ 219a: Linder kritisiert Referentenentwurf

Augsburg. „Ein Rechtsstaat muss sich genau überlegen, ob er Menschen vor der Geburt aus dem Menschsein herausdefinieren will. Frauen im Schwangerschaftskonflikt verdienen Respekt, brauchen Beratung und Hilfe. Je selbstverständlicher ihnen eine Abtreibung angeboten wird, desto geringer wird die Hilfsbereitschaft unserer Gesellschaft, eine echte Lösung zu finden, bei der die Frauen nicht leiden und ihre Kinder nicht sterben müssen.“ Mit diesen Worten kommentierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., den von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegten Referentenentwurf, mit dem der § 219a Strafgesetzbuch reformiert werden soll.

Die Lebensrechtlerin kritisiert, der Referentenentwurf gebe vor, die „Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verbessern zu wollen. Dabei habe bislang gar kein Mangel an solchen Informationen geherrscht. Stattdessen könnten Abtreibungseinrichtungen künftig „ungeprüft und ungehemmt ihre gewinnbringende Werbebotschaft verbreiten können, mit der sie bisher illegal gearbeitet haben“, so Linder.

Die ALfA-Bundesvorsitzende fürchtet, dass das Vorhaben, dem zufolge der bundesweite Notruf „Schwangere in Not“, künftig auch am Telefon Adressen von Kliniken und Praxen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, herausgegeben soll, sowie der Umstand, dass diese Liste im Internet zu finden sein sollen, dazu führen könne, dass die Beratungsregelung unterlaufen werde. So könne etwa die Abtreibungspille Mifegyne im Internet käuflich erworben werden und ein Arzt über die Liste für eine Nachuntersuchung kontaktiert werden. „Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man nicht mehr erreichen, ihnen keine Hilfe anbieten und keine Alternativen aufzeigen können“, so Linder.

Die ALfA-Bundesvorsitzende räumte jedoch auch ein: „Im Vergleich zur beabsichtigten Abschaffung dieses Paragraphen ist der jetzige Entwurf, auch dank der Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nicht die schlimmste Variante. Dennoch geht die schleichende Entmenschlichung der Kinder und Normalisierung der Abtreibung als Dienstleistung damit weiter.“