Familienbund der Katholiken begrüßt Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen

Den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Neufassung des Paragrafen 219a hält der Familienbund der Katholiken grundsätzlich für eine ausgewogene Kompromissformel, betrachtet die Information durch Ärzte und Krankenhäuser aber kritisch. Nach dem Entwurf sollen Schwangere sich künftig besser darüber informieren können, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann erklärte gestern in Berlin: „Für den Familienbund war es immer wichtig, die Rechte der Schwangeren und die des ungeborenen Lebens in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das leistet der von Union und SPD verabschiedete Gesetzentwurf, zum Beispiel durch die Beseitigung teilweise auftretender Informationsdefizite für Schwangere. Unverzichtbar bleibt aber ein generelles Werbeverbot von Schwangerschaftsabbrüchen, um ungeborenes Leben zu schützen.“

Hoffmann betrachtet die neue Informationspraxis des Gesetzentwurfes durchaus kritisch. Nach dem vergangene Woche vorgestellten Kompromiss zwischen Union und SPD sollen Ärzte und Krankenhäuser auch öffentlich – etwa über das Internet – informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Schwangerschaftsabbrüche sind keine medizinische Leistung wie jede andere“, betonte Hoffmann. „Deshalb sollten Anbieter eines Schwangerschaftsabbruchs mit finanziellem Interesse auch nicht selbstständig über diese Leistung informieren. Eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit entsprechenden Ärzten und Krankenhäusern – wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht – ist ausreichend, um auf angemessene Weise mögliche Informationsdefizite zu beseitigen. Ein solches Vorgehen halte ich für vernünftig, weil es Frauen in einer schwierigen und belastenden Lebenslage hilft, medizinische Orientierung zu finden. Ein Problem mit der Rechtssicherheit hat aber nie bestanden und kann deshalb nicht die treibende Motivation für eine Gesetzesreform gewesen sein“, sagte Hoffmann. „Die Anwendung des Paragrafen 219a war immer klar.“

Der Familienbund der Katholiken ist der mitgliederstärkste Familienverband Deutschlands. Ihm gehören 25 Diözesan-, 10 Landes- sowie 13 Mitgliedsverbände an. Seit 65 Jahren setzt sich der familienpolitische Fachverband für eine familiengerechtere Gesellschaft ein. Der Verband versteht sich als „Stimme der Familien“ – als Interessenvertretung aller Familien in Gesellschaft, Politik und Kirche. Die Rahmenbedingungen für Familien müssen nach Ansicht des Familienbundes so gestaltet sein, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann.

KFD fordert Nachbesserung beim Regierungsentwurf zum § 219a StGB

Die Bundesvorsitzende der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ (kfd), Mechthild Heil, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 219a Strafgesetzbuch begrüßt. Der Kompromissvorschlag gebe Ärzten und Krankenhäusern die Möglichkeit, künftig straffrei darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung bleibe „konsequent weiterhin strafbar“, so Heil, die fordert: „Bei dem nun ausgehandelten Informationsrecht sollte der Gesetzgeber noch nachbessern und einheitliche Formulierungsvorgaben für Ärzte und Krankenhäuser machen.“

Heil wies auch auf die Bedeutung der Schwangerschaftsberatungsstellen hin: „Die anerkannten Beratungsstellen sind für Frauen in Schwangerschaftskonflikten weiterhin erste Ansprechpartnerin“. In den Beratungsstellen erhielten Betroffene ergebnisoffen alle Informationen, die sie benötigten. Es sei „wichtig“, dass Ärzte und Krankenhäuser neben der Information über einen Schwangerschaftsabbruch auch „direkt auf die Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen hinweisen und Verlinkungen zur Kontaktaufnahme anbieten.“

Bundeskabinett billigt Reform des § 219a StGB

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) verabschiedet. Das berichten zahlreiche Medien. Der zuvor von fünf Ministern der Großen Koalition ausgehandelte Kompromiss sieht eine Erweiterung der bisherigen Ausnahmetatbestände vor. Danach sollen Ärzte zukünftig auch auf ihrer Praxishomepage darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Für weiter gehende Informationen können sie auf Informationsangebote staatlicher Behörden sowie der Bundesärztekammer und den Beratungsstellen verlinken.

Außerdem soll die Bundesärztekammer (BÄK) eine Liste der Arztpraxen und Krankenhäuser erstellen und pflegen, die Abtreibungen durchführen. Diese soll künftig auch die über die Methoden informieren, mit denen die ungeborenen Kinder in diesen Einrichtungen getötet werden. Die Liste soll von der BÄK monatlich aktualisiert werden. Veröffentlicht werden soll diese Liste durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Auskunft erteilen sollen dazu auch die rund 1.600 Schwangeren-

und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der bundesweite Hotline „Schwangere in Not“. Rechtlich geregelt werden sollen diese Neuerungen durch eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis kündigte an, den Gesetzentwurf im Bundestags abzulehnen. Sie habe sich in dieser Frage klar positioniert. Politik solle sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit seien nun einmal Frauen, sagte Mattheis der „Passauer Neuen Presse“. Die SPD-Politikerin rechnet damit, dass mehrere SPD-Abgeordnete ihrem Beispiel folgen werden.

 

Papst: Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung

Rom. Papst Franziskus hat sich gegen die Idee eines Menschenrechts auf Abtreibung gewandt. Bei einem Treffen mit Vertretern der italienischen „Bewegung für das Leben“ sagte der Papst am italienischen „Tag für das Leben“ (2. Februar): „Wo es Leben gibt, da gibt es auch Hoffnung! Aber wenn das Leben selbst in seiner Entstehung verletzt wird, bleibt nicht mehr jene dankbare und staunende Annahme des Geschenks, sondern eine kalte Berechnung dessen, was wir haben und worüber wir verfügen können. Dann wird sogar das Leben wie Konsumgüter behandelt, die verwendet und bei Bedarf weggeworfen werden. Wie dramatisch ist eine solche Vision, die leider weit verbreitet und verwurzelt ist und auch als Menschenrecht dargestellt wird, und wie viel Leid verursacht dies den Schwächsten unserer Geschwister!“

Die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib könne niemals als Menschenrecht betrachtet werden, so der Papst weiter. Der Stellvertreter Christi auf Erden nannte es ein „ernstes Problem“ dass die Tötung so vieler ungeborener Menschen meist mit der Unterstützung von Staaten stattfände. „Ich nutze die Gelegenheit, um alle Politiker dazu aufzurufen, unabhängig von ihrer Glaubensüberzeugung, die Verteidigung des Lebens als Grundstein des Gemeinwohls zu achten, und hierfür in der Gesellschaft einzutreten. Es geht um Ungeborene, die zu uns kommen sollten, um Neuheit, Zukunft und Hoffnung zu bringen“, so Franziskus weiter. Die Bischöfe Italiens hatten vor 41 Jahren den 2. Februar zum „Tag für das Leben“ erklärt.