§ 219a: FDP kündigt Änderungsantrag an

Berlin. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Stephan Thomae, hat den von Union und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes „zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ als „verfassungswidrig“ bezeichnet und angekündigt, seine Fraktion werde im weiteren parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vorlegen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde die FDP einen „Normenkontrollantrag“ prüfen und Linke, Grüne und SPD einladen, sich diesem anzuschließen.

Bei der sogenannten „abstrakten Normenkontrolle“ prüft das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung, der Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestags die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz.

§ 219a: Bundestag berät Kompromiss

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (15.2.) in Erster Lesung den von Union und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693) debattiert. Der Entwurf sieht vor, den § 219a Strafgesetzbuch um einen neuen Absatz 4 zu erweitern und darin zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für Abtreibungen aufzunehmen. Danach sollen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Ferner sollen sie auf staatlich organisierte Informationsangebote verweisen beziehungsweise verlinken können, die über Methoden, Risiken für die Schwangere und Ähnliches informieren.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vor. Die soll sicherstellen, dass es künftig eine von der Bundesärztekammer erstellte und monatlich aktualisierte Liste mit Ärztinnen und Ärzten gibt, die mitteilen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen gemäß Paragraf § 218a Absatz 1 bis 3 durchführen. Diese Liste soll auch Angaben zu den von Ärzten dabei angebotenen Methoden enthalten. Die Liste wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht.

Spahn will Studie zu Abtreibungen in Auftrag geben

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine Studie zu den seelischen Folgen von Abtreibungen in Auftrag geben. Das berichtet die linke „tageszeitung“ (taz). Demnach sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Zeitung, man gehe davon aus, dass die Studie parallel zum Gesetzentwurf zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch in die Wege geleitet werde. Die Studie war Teil des Kompromisses, auf den sich CDU/CSU und SPD im Dezember geeinigt hatte und auch in dem Eckpunktepapier aufgeführt worden. In dem kürzlich vorgestellten Referentenentwurf fand die Studie keine Erwähnung mehr. Manche hatte daraus den Schluss gezogen, das Vorhaben sei aufgegeben worden.

Nun gehen Abtreibungsbefürworter sprichwörtlich die Wände hoch. „Empörend“ und „Ich habe bei der Vorstellung des Entwurfs gedacht: Gott sei Dank ist die Studie raus“, zitiert die taz die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis. Auch die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Maria Noichl, echauffierte sich. „Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun“. Die einseitige Konzentration auf mögliche negative Folgen einer Abtreibung, zeuge von einem „rechtsextremen Gedankengut“, wie sie es auch im Europäischen Parlament erlebe, gibt die taz die SPD-Europaabgeordnete wieder. Kritik kam auch aus der Opposition: Die Union drücke damit „eine Haltung des Misstrauens und der Kontrolle gegenüber Frauen aus.“ Solche Studien seien „reiner Populismus der sogenannten Lebenschützer“, schäumte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. Und die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Cornelia Möhring, kritisierte: „Statt die Rechte von Frauen zu stärken“, verfalle die Bundesregierung „der Argumentation der Abtreibungsgegner“.

Wie die „Bild am Sonntag“ (BamS) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, erhält Spahn für die Durchführung der Studie in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 jeweils rund 1,25 Millionen Euro zusätzlich.

CDL-Landesvorsitzende schreibt Offenen Brief an Kristina Hänel

Murnau. Die Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Bayern, Christiane Lambrecht, hat einen Offenen Brief an die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verurteilte Gießener Allgemeinärztin geschrieben. Anlass war der Auftritt Hänels in der ARD-Talkshow Anne Will am vergangenen Sonntag (3.2.): Wir dokumentieren nachfolgend Auszüge aus dem Offenen Brief, den das Online-Portal der Katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ veröffentlichte:

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hänel,
(…) Zunächst möchte ich festhalten, dass es wohl auch für Sie unstrittig ist, dass eine Abtreibung einen schutzlosen ungeborenen Menschen tötet. Nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle hat jeder von uns seine einzigartige DNA, ob Junge oder Mädchen steht ebenfalls fest, genauso wie die Haarfarbe und wenn alles gut geht, kommt nach 9 Monaten dieser neue Mensch zur Welt. Jeder von uns hat genau so sein eigenes Leben begonnen. Das ist weltweiter wissenschaftlicher Konsens.

(…) Wussten Sie, dass an jedem Werktag in Deutschland etwa 400 Abtreibungen stattfinden? Selbstverständlich geht es dabei auch um Geld. Etwa 500 Euro kann für eine Abtreibung abgerechnet werden. Ihr Kollege Friedrich Stapf in München berichtete dem Magazin Der Spiegel, dass er bis zu 20 Abtreibungen am Tag durchführt. Bei einem Umsatz von 10.000 Euro am Tag ist die von Ihnen initiierte Streichung des § 219a StGB und die Erlaubnis für einen Hinweis auf der Homepage sicherlich nicht nur altruistisch.

(…) Die Schwächsten zu schützen und Ihnen zu helfen – das ist doch die Aufgabe eins Arztes und die Pflicht von uns allen. Das Beratungskonzept und die §§ 218 und 219a StGB sind schwer errungene Kompromisse zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und zu Lasten des eigenen Lebensrechts der Ungeborenen. Eine Streichung des § 219a StGB, wie von Ihnen und Ihren Mitstreitern gewünscht, wird die Diskussion um eine komplette Streichung des § 218 StGB zur Folge haben. Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a. Deshalb ist es falsch, sie in das Angebotsspektrum eines Arztes einzureihen. Sie ist eine Straftat, die nur durch den Beratungsschein einer anerkannten Beratungsstelle zu einer medizinischen Dienstleistung wird. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist.

(…) Am meisten schockiert haben mich aber Ihre Aussagen am Schluss der Sendung. Sie sagten, Sie „können die Frauen nicht alleine lassen“. Sie möchten, „…dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…“ Und weiter: „Das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat, der gibt niemals auf“.

Und da stockte mir der Atem. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie allen Ernstes der Meinung sind, dass ein Mensch nicht geboren werden soll, wenn seine Mutter oder seine Eltern wegen einer meist vorübergehenden Überforderung mit der „Überraschung Baby“ ein Problem haben? Woher wollen Sie wissen, dass die Mutter oder der Vater dieses Kind nicht doch lieben werden und können? Wieso soll das Kind mit seinem Leben für eine „Verhütungspanne“ bezahlen? Was ist mit der Verantwortung bei der Zeugung des Kindes? Die haben eindeutig die Eltern des Kindes. Und kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit Vergewaltigungen, die machen zum Glück nur etwa 2 Prozent der Abtreibungen aus.

Ist Ihr Kriterium „geliebt und gewollt“ nun eine weitere Indikation für Selektion und Rechtfertigung für Abtreibung? Schlimm genug, dass in Deutschland 9 von 10 Kindern mit der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben werden. Aber dass ein „gewollt bzw. geliebt“ nun ein weiteres offizielles Kriterium für ein Todesurteil eines unschuldigen, ungeborenen und wehrlosen Menschenkindes (und nichts anderes ist eine Abtreibung) sein soll, das übersteigt meine Vorstellungskraft. Wenn ich das zu Ende denke, dann sagen Sie dem ungeborenen Kind sinngemäß: „Im Namen der Liebe und eines glücklichen Lebens hilft Dir nur noch die Abtreibung – nicht zu leben ist besser für Dich als zu leben – wir, die Stärkeren helfen Dir, indem wir Dich jetzt als Embryo töten“. Damit sprechen Sie ja auch der Mutter die Fähigkeit und Verantwortung ab, ihr Kind annehmen und lieben zu können. Damit sprechen Sie uns allen die Verpflichtung ab, dass Staat, soziale Einrichtungen und jeder sich um den Nächsten zu bemühen hat. Eine Selektion Ungeborener nach Liebensfähigkeit der Mutter bzw. der Eltern ist perfide. Es wäre die Aufkündigung von Solidarität, reine Willkür und Diskriminierung. Wer möchte ernsthaft in so einer entmenschlichten Gesellschaft leben?

Ihr „Traum“ ist in echt ein unmenschlicher und zynischer Alptraum. Mit tödlichen Folgen für einen wehrlosen ungeborenen Menschen. Und für die Mutter für ein Leben ohne ihrem Kind, mit einem Gesundheitsrisiko und der lebenslangen Erinnerung an die Abtreibung.

Mein Traum ist es, dass der Alptraum Abtreibung undenkbar wird. Dass jede schwangere Frau sich freuen kann und weiß, dass auch ihr Mann, ihre Familie und Freunde, der Arbeitgeber und die ganze Gesellschaft sich auf ihr Baby freuen. Jedes Kind – ob gesund oder behindert – soll willkommen sein. Jeder Mensch ist einer von uns, ein Menschenkind aus der Menschheitsfamilie. Wir brauchen den Traum einer echten Willkommenskultur für Schwangere, für Mütter und ihre Kinder.

Mein Traum heißt auch: Die Geburt eines Kindes bedeutet Zukunft und Hoffnung. Und Liebe und Freude. Denn spätestens, wenn eine Mutter ihr Baby das erste Mal sieht und in den Armen hält, wird der Gedanke an Abtreibung undenkbar. Das hat mir kürzlich wieder eine junge Frau erzählt, die sich zunächst überfordert fühlte und fast abgetrieben hätte. Sie hielt dabei glücklich ihr Baby im Arm und versteht rückblickend nicht mehr, wie sie nur daran denken konnte, ihr Kind abzutreiben. Und das zeigt doch: Probleme kann man lösen – ein abgetriebenes Kind aber nicht mehr lebendig machen.

(…) Mein Traum ist, dass die Menschenrechte weltweit für alle Menschen gelten, vor allem für die Kleinsten, Schwächsten und Hilfsbedürftigen. Es darf keinen blinden Fleck mehr geben bei Menschenrechtsverletzungen. Ich bin davon überzeugt, dass es der natürlichen Intuition von uns Menschen entspricht weder zu selektieren oder einander zu töten.

(…) Ich lade Sie ein, künftig diesen Traum einer Willkommenskultur und die vielen Träume von den vielen noch ungeborenen Kindern und ihren Eltern mitzugestalten. Lassen Sie uns um jedes einzelne ungeboren Menschenkind ringen. Werden Sie eine echte Lebensschützerin und Frauenschützerin. Lassen Sie uns gemeinsam die Schwächsten unserer Gesellschaft schützen, uns für eine viel bessere Familienpolitik einsetzen und den Müttern im Schwangerschaftskonflikt in allen Fragen mit individuellen Lösungen und echter Hilfe beistehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Christiane Lambrecht