ALfA-Bundesvorsitzende Linder: „Zukunft statt Abtreibung“

Regensburg. „Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu helfen“, heiße, „die Wahrheit zu sagen.“ Das schreibt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.), Alexandra Maria Linder, in einem Gastbeitrag für die „Mittelbayerischen Zeitung“ anlässlich des Weltfrauentags (8. März). Wer Abtreibung zum Geschäft mache, könne 600 Euro in weniger als einer halben Stunde verdienen. In Bayern erwirtschafte ein Arzt, der eigenen Angaben zufolge pro Werktag bis zu 20 Abtreibungen durchführe, damit einen siebenstelligen Jahresumsatz.

In dem Gastbeitrag ging Linder auch auf die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) ein. Wer nur informieren wolle, habe auch vor der Reform „jeden Tag eine Infoseite freischalten“ können. Es dürfe nur nicht draufstehen, dass der Betreffende auch Abtreibungen durchführe.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu helfen, heiße, ihnen bei der Lösung „ihrer Probleme“ zu helfen (Partnerschaft, Lebenssituation, Finanzen, etc.). Aus einer Abtreibungseinrichtung gingen die Frauen „aber mit denselben Problemen wie vorher nach Hause, nur ohne ihrer Kinder.“ Dagegen fördere die Aktion Lebensrecht für Alle „echte Hilfe“ und ermögliche so „Zukunft statt Abtreibung“, schreibt Linder.

Lebensrechtler demonstrieren gegen Preisvergabe an Abtreibungsärzte

Füssen/München. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Ostallgäu hat den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, um mit Kristina Hänel (Gießen) und Friedrich Stapf (München) zwei Ärzte auszuzeichnen, die Abtreibungen vornehmen. Grund für die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.) und die Christdemokraten für das Leben (CDL) eine Protestkundgebung gegen die Preisverleihung vor der SPD-Parteizentrale in München zu veranstalten. Wie die beiden Lebensrechtsorganisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitteilten, nahmen an der dortigen Demonstration über hundert Personen teil. Ebenfalls eingefunden hatten sich den Veranstaltern zufolge auch ein paar Dutzend SPD-Anhänger, die zunächst versuchten hätten, „mit einem Lautsprecher und aggressiver Musik aus den Räumen des SPD Büros heraus die Kundgebung zu verhindern“. Nachdem dies von der Polizei unterbunden worden sei, hätten die SPD-Anhänger begonnen, laut die „Internationale“ zu singen.

Heinrich-Böll-Stiftung erachtet Verstoß gegen § 219a StGB für preiswürdig

Berlin. Die Heinrich-Böll-Stiftung wird am Freitag (1. März) die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a Strafgesetzbuch) in zwei Instanzen verurteilte Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel zusammen mit den beiden Kasseler Frauenärztinnen, Natascha Nicklaus und Nora Szász mit dem mit 10.000 Euro dotierten Anne-Klein-Frauenpreis auszeichnen. Nicklaus und Szász stehen in Kassel vor Gericht. Auch ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen zu haben. Die Laudatio wird die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, halten.

Die drei Ärztinnen verteidigten beharrlich das Informationsrecht von Frauen, begründet die Heinrich-Böll-Stiftung die Preisvergabe. Der Paragraf 219a verletze „die Grundrechte auf Berufs- und Informationsfreiheit, das Patientinnenselbstbestimmungsrecht und das Gebot der Gleichberechtigung“, heißt es auf der Homepage der Heinrich-Böll-Stiftung. Mit der Preisvergabe würdige die Jury den Mut der Ärztinnen „nicht wie viel andere kleinbeizugeben, sondern eine alle Frauen betreffende Grundsatzfrage auszufechten, ungeachtet dessen, ob Frauen dieses Recht in Anspruch nehmen wollen oder nicht“. Die drei Ärztinnen zeigten „beispielhaft, wie durch Zivilcourage den systematischen Zermürbungstaktiken von recht begegnet werden kann.“ Hänel, Nicklaus und Szász seien „damit ein Vorbild für alle, besonders für junge Frauen.“

Der Anne-Klein-Preis wird seit 2012 jährlich verliehen. Er ist nach der ehemaligen Senatorin für Jugend, Frauen und Familie des Landes Berlin benannt. Die 1950 im Saarland geborene lesbische Rechtsanwältin war 2011 im Alter von 61 Jahren einem Krebsleiden erlegen. Wie die Heinrich-Böll-Stiftung mitteilt, habe die parteilose Klein die Auslobung des Preises selbst durch eine „großzügige Schenkung“ ermöglicht.

„Nominierungswürdig sind Frauen, die als Pionierinnen mutig und hartnäckig ihr Anliegen verfolgen, gesellschaftliche Veränderungen bewirken und sich so auch durch Zivilcourage und Widerstand auszeichnen“, heißt es in den Nominierungs- und Vergabekriterien. Und weiter: „Das politische Engagement der Kandidatinnen sollte strategische Relevanz besitzen. Der Preis wird an Frauen im In- und Ausland vergeben.“

 

Alexandra Linder zum Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum § 219a StGB