Bundeskabinett billigt Reform des § 219a StGB

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) verabschiedet. Das berichten zahlreiche Medien. Der zuvor von fünf Ministern der Großen Koalition ausgehandelte Kompromiss sieht eine Erweiterung der bisherigen Ausnahmetatbestände vor. Danach sollen Ärzte zukünftig auch auf ihrer Praxishomepage darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Für weiter gehende Informationen können sie auf Informationsangebote staatlicher Behörden sowie der Bundesärztekammer und den Beratungsstellen verlinken.

Außerdem soll die Bundesärztekammer (BÄK) eine Liste der Arztpraxen und Krankenhäuser erstellen und pflegen, die Abtreibungen durchführen. Diese soll künftig auch die über die Methoden informieren, mit denen die ungeborenen Kinder in diesen Einrichtungen getötet werden. Die Liste soll von der BÄK monatlich aktualisiert werden. Veröffentlicht werden soll diese Liste durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Auskunft erteilen sollen dazu auch die rund 1.600 Schwangeren-

und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der bundesweite Hotline „Schwangere in Not“. Rechtlich geregelt werden sollen diese Neuerungen durch eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis kündigte an, den Gesetzentwurf im Bundestags abzulehnen. Sie habe sich in dieser Frage klar positioniert. Politik solle sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit seien nun einmal Frauen, sagte Mattheis der „Passauer Neuen Presse“. Die SPD-Politikerin rechnet damit, dass mehrere SPD-Abgeordnete ihrem Beispiel folgen werden.

 

  
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