Gynäkologin wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung verurteilt

Berlin. Der 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin hat die Revision verworfen, die die Berliner Gynäkologin Bettina Gaber gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eingelegt hatte. Das Amtsgericht hatte Gaber im Juni wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a Strafgesetzbuch zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Die 56-jährige hatte sich zuvor geweigert, den Satz – „auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ – von der Webseite ihrer Praxis zu entfernen und ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren danach einzustellen, ausgeschlagen.

Gaber ist nun die erste Ärztin, die wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a rechtskräftig verurteilt wurde. Ende Februar hatte der Deutsche Bundestag nach monatelangem Streit eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Dabei wurde der § 219a um einen neuen Absatz 4 erweitert, der zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für Abtreibungen enthält. Seitdem können Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtung auch öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weiter gehende Informationen, wie Methoden, Risiken und anderes mehr müssen Abtreibung durchführende Ärzte jedoch auf staatlich organisierte Informationsangebote verlinken. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass vorgeburtliche Kindstötungen wie normale medizinische Dienstleistungen erscheinen.

Medienberichten zufolge erwäge die Gaber nun, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil (Az 3 – 80+81/19) einzulegen.

Marburg stellt Abtreibungsärztin mit „Sea Watch 3“-Ärztin auf eine Stufe

Marburg. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat am Dienstag (9.7.) das „Marburger Leuchtfeuer“ aus den Händen von Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) entgegengenommen. Der undotierte Preis wird jedes Jahr von der Stadt Marburg gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU) verliehen. In diesem Jahr wurde er – zum allersten Mal – zweimal verliehen. Neben der Allgemeinärztin, die in ihrer Gießener Praxis, auch vorgeburtliche Kindstötungen durchführt und die – weil sie dafür öffentlich wirbt – die Gerichte beschäftigt, erhielt auch die Marburger Ärztin Ruby Hartbrich das „Marburger Leuchtfeuer“. Hartbrich arbeitet ehrenamtlich auf dem privaten Rettungsschiff „Sea Watch 3“ und leistet dort medizinisch Hilfe für aus dem Meer gerettete Flüchtlinge. Die Preisverleihung fand im historischen Saal des Rathauses statt.
Die Laudatio auf Hänel hielt – per Videobotschaft – die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Die vom Deutschen Bundestag im Februar mit großer Mehrheit beschlossene Novelle des § 219a StGB, die nach Ansicht des OLG Frankfurt zu einem milderen Strafmaß im Falle Hänels führen könne, bezeichnete Süssmuth als „Rückfall“. Frauen würden erneut wie nicht entscheidungsfähige, nicht zu verantwortungsvollem Handeln fähige Menschen“ behandelt. Die 82-Jährige dankte der Abtreibungsärztin dafür, dass sie sowohl für geborenes wie ungeborenes Leben, das es zu schützen gelte, immer wieder eintrete.
Marburgs Alt-Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD), Vorsitzender der Jury, die die Preisträger des „Marburger Leuchtfeuers“ auswählt, verlas die Begründung der Jury für die zuvor noch nie erfolgte Doppelvergabe des Preises. Darin heißt es unter anderem: „Letztlich stehen beide Frauen für dasselbe Ziel: In vorbildlicher Weise setzen sie sich für ein selbstbestimmtes Leben in Würde ein.“ Und weiter: „Der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes könnte kaum klarer durch praktisches Handeln verdeutlicht werden als mit dem Engagement dieser beiden Ärztinnen. In herausragender Weise engagieren sie sich für Menschen in Not und ihr Recht auf Leben und körperliche sowie seelische Unversehrtheit.“
Damit stellte die Jury, die eine Ärztin, die ehrenamtlich Flüchtlinge behandelt, auf dieselbe Stufe mit einer Medizinerin die gegen Honorar ungeborene Kinder im Mutterleib tötet und dafür wirbt.

Kaminski kritisiert Vergabe des „Marburger Leuchtfeuers“ an Hänel

Fulda. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., Cornelia Kaminski, hat die Verleihung des „Marburger Leuchtfeuers“ an die Gießener Ärztin Kristina Hänel kritisiert. In einer Pressemitteilung bezeichnete Kaminski die Vergabe des Preises, die gestern (9.7.) im historischen Saal des Marburger Rathauses stattfand als „in hohem Maße fragwürdig“. Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit – mit Oberbürgermeister Thomas Spies würdige ein Amtsträger eine Ärztin dafür, dass sie wiederholt gegen bestehendes Recht verstoßen habe – stelle sich die Frage, „ob Hänel tatsächlich einen richtungsweisenden Dienst an der Gesundheit unter beispielhafter Ausrichtung an moralischen und ethischen Grundsätzen leistet“, wie es in der Begründung für die Preisverleihung heiße.
„Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei denen von Frau Hänel angebotenen ,Behandlungen’ regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt? Ist es moralisch und ethisch beispielhaft, wenn, wie Kristina Hänel in ihrem Buch beschreibt, sie Abtreibungen durchführt, um Seitensprünge zu vertuschen? Oder wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt, bloß weil die Eltern kein Mädchen wollen? Auch diese Dienstleistung bietet Hänel an, wie in ihrem Buch „Die Höhle der Löwin“ nachzulesen ist (Die Höhle der Löwin: Geschichten einer Ärztin über Abtreibung, Ulrike Helmer Verlag 2018, S. 174-179)“, fragt Kaminski.
„Wer wie Kristina Hänel seine Definition, wann ein neues Menschenleben beginnt, nicht an wissenschaftlichen Fakten orientiert, sondern für sich persönlich als den Augenblick der Geburt festlegt, dient mit dieser Sichtweise weder der Gesundheit, noch handelt er beispielgebend nach moralischen und ethischen Grundsätzen. Er handelt vielmehr völlig willkürlich nach eigenem Gutdünken und führt dabei wissentlich Frauen hinters Licht,“ so die Bundesvorsitzende der ALfA.
Und weiter: „Wenn dieser Dienst von Frau Hänel beispielgebend ist, wie in der Begründung formuliert wird, dann bedeutet dies folgendes:
Es ist beispielgebend, die Definition dessen, was ein Mensch ist, selbst vorzunehmen und biologische Fakten dabei außer Acht zu lassen.
Es ist beispielgebend, diejenigen, die man dann als „Nicht-Menschen“ definiert hat, zu töten.
Es ist beispielgebend, Frauen in Bezug auf ihre Behandlung unzureichend aufzuklären,
Es ist beispielgebend, sich wiederholt und dauerhaft über bestehendes Recht und Gesetz hinwegzusetzen.“
Mit Frau Hänel ehre die Stadt Marburg eine Ärztin, die Abtreibungen durchführt. Gleichzeitig sehe die Stadt tatenlos zu, wie die letzte geburtshilfliche Einrichtung im gesamten Kreisgebiet (mit Ausnahme der Universitätsklinik) geschlossen werde. Der Oberbürgermeister nutze sein Amt, „um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Das ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich“, so Kaminski abschließend.

§ 219a: Amtsgericht Kassel stellt Verfahren ein

Das Amtsgericht Kassel hat am Freitag (5.7.) das Strafverfahren gegen die beiden Frauenärztinnen Nora Szasz und Natascha Nicklaus wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) eingestellt. Das melden zahlreiche Medien. Wie es in der Entscheidung heißt, sei die den Angeklagten zur Last gelegte Tat zwar nach damaligem Recht strafbar gewesen. Nach der Reform des § 219a sei jedoch „keine Strafbarkeit mehr gegeben“ (Az: 284 Ds 2669 Js 28990/17).