ALfA-Bundesvorsitzende: Die Schwächsten haben in der Ampelkoalition keinen Anwalt
Augsburg. Zu dem von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November vorgestellten Koalitionsvertrag nahm die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, tags darauf in Augsburg in Form einer Pressemitteilung Stellung. Wir dokumentieren diese nachfolgend im Wortlaut:
„Deutschland ist auf dem Weg in den Unrechtsstaat. Traurig, aber wahr. Anders lässt sich das für Lebensrechtler zentrale Kapitel ,Reproduktive Selbstbestimmung‘ (S. 115f) in dem gestern von den Ampelparteien vorgelegten Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht zusammenfassen.
Die dort zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabredete Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a) etikettiert vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versieht sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken soll. Denn klar ist: Ein Akt, für den ge- und der beworben werden darf, kann unmöglich zugleich noch länger ein rechtswidriger sein. In Kombination mit der beabsichtigten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stellt das Vorhaben daher einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte ,Recht auf Leben‘ dar. Wenn es dort heißt: ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt ,jeder‘ offensichtlich nicht länger auch ungeborene Kinder ein. Mehr noch: Durch das geplante gesetzliche Verbot friedlicher Demonstrationen vor Abtreibungseinrichtungen soll Lebensrechtlern nun auch noch die Möglichkeit genommen werden, auf das Unrecht der Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen an den Stätten dieses inhumanen Geschehens selbst hinzuweisen.
Bei Licht betrachtet gestehen die Ampelkoalitionäre damit zugleich ein, dass ihnen der Unrechtscharakter ihrer Vorhaben durchaus bewusst ist. Denn wären vorgeburtliche Kindstötungen rechtlich legitim und ethisch über jeden Zweifel erhaben, dann stellten friedliche, angemeldete Demonstration und abweichende Meinungsäußerungen für niemanden ein Problem dar, schon gar keines, dass die Beschneidung weiterer Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich machte. Strategien, wie sie die Ampelparteien in ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag verfolgen, kennen Deutsche bisher nur aus Diktaturen.
Damit nicht genug. Mit der geplanten massiven Förderung der Reproduktionsmedizin sowie der vorgesehenen Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft, die ohne ein Schleifen des ohnehin längst löchrig gewordenen Embryonenschutzes bis auf die Fundamente gar nicht möglich sein wird, wird das Kind zu einem x-beliebigen Produkt herabgewürdigt, das sich Erwachsene in welcher Konstellation auch immer zulegen, wann und wie sie wollen, oder auch wieder durch Abtreibung entsorgen, falls sie es sich anders überlegt haben.
Mit der Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik und Legalisierung des elektiven Single Embryo Transfer (SET) wird Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft sowie in eine menschliche Embryonen verbrauchende Forschung vorgezeichnet.
Es ist überaus bedauerlich, dass die Ampelkoalitionäre offensichtlich der Auffassung sind, ein derart massiver Dehumanisierungsschub lasse sich allen Ernstes noch unter der Überschrift ,Mehr Fortschritt wagen‘ subsumieren. Die Aktion Lebensrecht (ALfA) verspricht den Ampelkoalitionären darum, diesen Weg mit der gebotenen Aufmerksamkeit kritisch zu begleiten und rechtlich überprüfen zu lassen.“