§ 219a: Berliner Gynäkologin erhebt Verfassungsbeschwerde

Berlin (ALfA). Die vom 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) rechtskräftig verurteilte Berliner Frauenärztin Bettina Gaber, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Das berichtet die „tageszeitung“ (taz). Im Juni hatte zunächst das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die 56-Jährige wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a StGB zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte sich Gaber geweigert, den Satz – „auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ – von der Webseite ihrer Praxis zu entfernen und ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren danach einzustellen, ausgeschlagen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte die Gynäkologin Revision ein. Erfolglos. Im November bestätigte das Kammergericht die Entscheidung des Amtsgerichts.

Ob Gaber mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg hat, muss abgewartet werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist nicht verpflichtet, sich der Beschwerde anzunehmen. Jährlich gehen bei den Verfassungshütern etwa 6.000 Klagen ein. Die allermeisten werden von einem aus drei Richtern bestehenden Gremium abgelehnt.

  
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