§ 219a: Hessens Justizministerin will Werbeverbot erhalten
Kassel. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat sich gegen eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. In Interview mit der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ (HNA) kritisierte die CDU-Politikerin, in der Debatte werde „viel vermischt“. „Dabei geht es nur um ein Verbot, dass Ärzten und anderen Stellen nicht für einen Schwangerschaftsabbruch werben und auch keinen Preis für diese Leistung angeben dürfen oder es zum Beispiel auf ihrer Homepage anpreisen.“ Es gehe, so die Ministerin weiter, „um Werbeverbote und nicht um Informationsverbote“. Eine „direkte, automatische Verbindung zwischen Beratung und Abbruch und folglich ein darauf basierendes Geschäftsmodell soll es gerade nicht geben.“ „Wenn zuletzt Frauenärzte angezeigt wurden, dann waren dies in der Regel Anzeigen von Berufskollegen.“
Sie könne „die ,Mein-Bauch-gehört-mir-Debatte’ nicht mehr hören“, erklärte Kühne-Hörmann. „Denn damit soll der Eindruck erweckt werden, als würden den Frauen irgendwelche Verbote auferlegt. So ist es gerade nicht. Es geht lediglich um den Schutz vor übereilten Entscheidungen.“ Die Abtreibung eines ungeborenen Kindes ließe sich ja „nicht rückgängig machen“. „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist so ein hohes Gut, dass eine objektive Beratung nötig und auch zumutbar ist.“ Falle dieses Modell weg, sei die Debatte nicht beendet. Vielmehr werde „der vor mehr als 20 Jahren gefundene gesellschaftliche Konsens um den Paragrafen 218 gänzlich infrage gestellt. Dafür habe ich wenig Verständnis“, so die CDU-Politikerin weiter.