Patientenbeauftragter nennt § 219a „sehr vernünftig“
Osnabrück. Für „sehr vernünftig“ hält der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Vorschrift zum Werbeverbot für Abtreibungen. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ralf Brauksiepe: „Ich sehe derzeit keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.“ Mit Blick auf die vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilten Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, warnte Brauksiepe vor Verallgemeinerungen: „Wir neigen häufig dazu, aus einem Einzelfall, der uns vielleicht nicht plausibel erscheint, zu folgern, dass es eine Gesetzesänderung braucht.“ Das sei jedoch falsch.
Auch sei eine Abtreibung kein normaler medizinischer Eingriff, sondern „eine Straftat, die unter ganz bestimmten, im Gesetz definierten Voraussetzungen straffrei bleibt.“ Flächendeckend sorgten Beratungsstellen dafür, dass Familien insbesondere in Konfliktsituationen unterstützt und beraten würden. Brauksiepe: „Ich sehe kein ungedecktes Informationsbedürfnis.“