§ 219a: Dutzmann macht neuen Vorschlag für Kompromiss

Foto: Andreas Schoelzel

Berlin. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesregierung, Martin Dutzmann, hat einen neuen Vorschlag in dem seit November vergangenen Jahres anhaltenden Streit um den Erhalt oder Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) gemacht. In einem Beitrag für die Juni-Ausgabe der in Freiburg editierten „Herder Korrespondenz“ vertritt Dutzmann die Ansicht, in der Logik des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sei der Staat in der Pflicht, über Einrichtungen zu informieren, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführten: „Warum sollten die Bundesländer nicht auch dafür Sorge tragen, dass den betroffenen Frauen eine Liste dieser Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird?“, fragt Dutzmann. Nach Ansicht des EKD-Bevollmächtigten sollten die Listen jedoch nicht im Internet veröffentlicht werden, sondern von den Beratungsstellen denjenigen Frauen ausgehändigt werden, die eine Abtreibung in Erwägung zögen.

Anlass für die Debatte über den Paragrafen 219a StGB ist die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung auf ihrer Internetseite zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war. Das Werbeverbot soll verhindern, dass Abtreibungen als normale ärztliche Leistungen dargestellt und kommerzialisiert werden. Wie die Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses für eine gesamtdeutsche rechtliche Regelung des Abtreibungsgeschehens.

  
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