Christdemokraten für das Leben attackieren designierten Justizminister Buschmann

Nordwalde. Die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) haben den designierten Bundesjustizminister der Ampel-Koalition, Marco Buschmann (FDP), wegen dessen Äußerung zur geplanten Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) scharf attackiert. In einer Pressemitteilung erklärte die Bundesvorsitzende der CDL, Susanne Wenzel: „Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend die Abschaffung an.“ Zugleich kündige die künftige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag an, „die Gehsteigberatungen – dort als „Gehtsteigbelästigung“ diffamiert – gesetzlich zu verbieten.“ Damit wolle die neue Regierung festlegen, „welche Informationen Frauen im Schwangerschaftskonflikt künftig erhalten dürfen“ und welche nicht. Wenzel: „Ärzte wie Frau Dr. Hänel können in ihren Werbebroschüren, die sie dann demnächst verteilen dürfen, ohne weiteres falsche Informationen über die Entfernung von ,Schwangerschaftsgewebe‘ oder ,Gebärmutterinhalt‘ veröffentlichen. Aber Lebensrechtler dürfen Frauen vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken nicht mehr über Nothilfen und andere Hilfsangebote informieren, die ihnen einen Ausweg mit dem Kind aus ihrer Situation bieten können. Die Streichung des Werbeverbotes ist ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau. Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass Abtreibung nicht zu einer völlig ,normalen‘ gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Das Werbeverbot schützt Frauen vor falschen Informationen und es verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den Abtreibungsbefürwortern forciert wird. Für die CDL ist die Konsequenz klar: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben!“, so Wenzel weiter.

  
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