219a: Union begrüßt Vorschlag für Gesetzentwurf – Fraktion will noch Details prüfen

Berlin. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg haben den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Referentenentwurf, mit dem der koalitionsinterne Streit um den § 219a StGB beigelegt werden soll, in einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßt. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu erhalten“, erklärte Schön am Dienstag (29.1.). „Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt“, so Schön.

Weinberg erklärte: „Der von der Bundesregierung verhandelte Vorschlag eines Gesetzentwurfes ist insgesamt ein gelungener Kompromiss. Klar ist, dass die Union eine Änderung der Gesetzeslage nicht für erforderlich gehalten hat. Wir verstehen aber, dass sich viele betroffene Frauen uneingeschränkt informieren möchten. Das ist mit dem Vorschlag der Bundesregierung der Fall. Gleichzeitig wird der Schutz des ungeborenen Lebens nicht angetastet.“ Weinberg kündigte an, die Unionsfraktion werde „jetzt die Details des Regelungsvorschlags prüfen. Dazu gehört, dass das Gebot der Pluralität verschiedener Träger von Beratungsstellen nicht verletzt werden darf. Ärztinnen und Ärzte sollten nicht nur auf eine, sondern auf alle Träger von Beratungsstellen im Umkreis der Schwangeren verweisen müssen. Nur so bekommt die Frau einen neutralen Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote und kann selbst entscheiden, bei welchem Träger sie sich Rat und Aufklärung sucht.“ Zu klären sei auch, „wie mit den Ärztinnen und Ärzten umgegangen werden soll, die einen Abbruch durchführen, aber ihren Namen nicht in Listen veröffentlicht sehen wollen.“

  
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