§ 219a: OLG Frankfurt verwirft Revision – Hänel kündigt Verfassungsbeschwerde an

Frankfurt. Die strafrechtliche Verurteilung der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verwarf die Revision Hänels gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Gießen, wie das OLG am 19. Januar mitteilte. Die Angeklagte habe auf ihrer Homepage nicht nur darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehme. Ihre Homepage enthalte auch ausführliche Informationen und Beschreibungen über das „Wie“ der angewandten Methoden, so das OLG (Az.: 1 Ss 96/20). Hänel kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einzureichen.

  
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