§ 219a: Hänel will bis nach Karlsruhe gehen

Gießen. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel will bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, um eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) zu erreichen. Das erklärte Hänel in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hatte Hänel Berufung eingelegt. Am 6. September wird der Fall nun vor dem Landgericht Gießen verhandelt.

  
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