§ 219a: FDP kündigt Änderungsantrag an

Berlin. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Stephan Thomae, hat den von Union und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes „zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ als „verfassungswidrig“ bezeichnet und angekündigt, seine Fraktion werde im weiteren parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vorlegen. Sollte dieser keine Mehrheit finden, werde die FDP einen „Normenkontrollantrag“ prüfen und Linke, Grüne und SPD einladen, sich diesem anzuschließen.

Bei der sogenannten „abstrakten Normenkontrolle“ prüft das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung, der Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestags die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz.

  
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