§ 219a: Cullen nennt Referentenentwurf „scheinheilige Mogelpackung“

Münster. Als „scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“ hat der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet. Nach Ansicht des Labormediziners lassen sich Information und Werbung klar auseinanderhalten. So gehe bei der Information der Impuls vom Suchenden aus, während bei der Werbung der Impuls vom Anbieter ausgehe. Auch die bloße Mittelung, das ein Arzt oder eine Praxis, Abtreibungen durchführt, sei Werbung. „Kein Arzt informiert auf seiner Webseite über eine Leistung, an deren Erbringung er kein Interesse hat“, so Cullen.

Cullen kritisierte, dass der Referentenentwurf der Bundesregierung zum §219a StGB vorsehe, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig (…) öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf (…) Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ seien die Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Unter allen ärztlichen Handlungen ist die Abtreibung die einzige, die als alleiniges Ziel hat, einen anderen Menschen zu töten, einen vollkommen wehrlosen noch dazu“, so Cullen weiter. Aus diesem Grund wollten die meisten Frauenärztinnen und -ärzte diese Leistung nicht selbst anbieten. Und auch diejenigen die sie anböten, wollten „damit nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden“. Insofern sei es auch „folgerichtig, dass die wenigen Ärzte, die sich gewissermaßen auf Abtreibung ,spezialisiert’ haben“ – so etwa Friedrich Stapf in München oder Kristina Hänel in Gießen – gar „keine Frauenärzte sondern praktische Ärzte oder Allgemeinärzte sind“.

Laut Cullen diene die Verwendung des Begriffs „Einrichtungen“ der Verschleierung der „Identität der abtreibenden Ärzte“. Für den Vorsitzenden der „Ärzte für das Leben“ sorgt der Referentenentwurf für eine „weitere Aushöhlung des Rechts auf Leben“. Durch ihn würden vorgeburtliche Kindstötungen weiter „normalisiert“.

  
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