§ 219a: Unterschiedliches Echo auf Kompromiss

Gießen/Berlin. Der von den Verhandlungsführern von Union und SPD ausgehandelte Kompromiss Eckpunkte 219a im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) ist in der SPD auf ein geteiltes Echo gestoßen. So vereidigte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Malu Dreyer den Kompromissvorschlag der Bundesregierung. „Der Kompromiss ist absolut okay. Das Hauptanliegen der SPD war, dass Frauen gut informiert“ würden und „Ärzte Rechtssicherheit“ hätten, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsident gegenüber „Bild am Sonntag“. Wichtig sei auch, „dass die SPD Weiterbildung für Ärzte“ durchsetzen konnte“. Es gebe immer weniger ausgebildete Ärzte, die Abtreibungen durchführen könnten.

Anders sieht das jedoch die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die bayerische EU-Abgeordnete: „Ich kann diesen Kompromiss nicht akzeptieren. Es wäre gelogen, wenn ich ihn als gut bezeichnen würde“.  Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtet, soll Noichl im Jahr 2015 für „viel Wirbel“ im Europäischen Parlament mit einem Bericht gesorgt haben, der die EU-Kommission aufgeforderte, „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte in ihre nächste EU-Gesundheitsstrategie“ aufzunehmen. Wie die Zeitung schreibt, käme dies einer Aufforderung zum Rechtsbruch gleich, da sich „hinter dem Term ,reproduktive Gesundheit’“ die Forderung nach einer Legalisierung von Abtreibungen verberge und die diesbezügliche Gesetzgebung allein in die Kompetenz der EU-Mitgliedsstaaten falle.

  
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