§ 219a StGB: CDL startet Postkarten-Protest-Aktion

Nordwalde. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) e.V. stellen Mitgliedern und Freunden auf Bestellung umgehend Postkarten zur Verfügung, mit denen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Werbung für Abtreibung ist Werbung für Tötung“ aufgefordert werden, sich für den Erhalt des Werbeverbotes nach §219a StGB einzusetzen.
Mit der aktuellen Protest-Aktion engagieren sich die Christdemokraten für das Leben für die dringend gebotene Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemäß § 219a StGB.
In ihrer Pressemitteilung zum Start der Protest-Aktion begründet die CDL diese damit, dass der „starke bürgerliche Protest gegen eine Veränderung und Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen dringend fortgesetzt“ werden müsse. Immer deutlicher werde, das SPD, Linke und Grüne ausgerechnet die Zulassung von Werbung für Abtreibung zu ihrem zentralen politischen und ideologischen Anliegen und „Erfolg“ in der Parlamentsarbeit machen wollten. Statt mehr Werbung und mehr ärztliche Angebote zur Abtreibung benötigten Frauen mehr Hilfen und Unterstützung in Krisensituationen.
Weiter heißt in der Pressemitteilung der CDL: „Für weiterführende Informationen wird auf der Karte auch der Link zur Informationsseite des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) „Keine Werbung für Abtreibung“ angeboten“, auf der unter www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de: umfassend über den §219a StGB und die derzeitig in Politik und Gesellschaft stattfindende Debatte informiert wird.
Die Postkarten können bei der Bundesgeschäftsstelle der CDL ab sofort per E-Mail info@cdl-online.de, oder über die Internetseite www.cdl-online.de bestellt werden oder stehen zum Ausdruck auf der CDL Homepage zur Verfügung.

  
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