§ 219a: Rechtsausschuss hört Experten

Berlin. Bei der am Montag (18.2.) vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz veranstalteten Öffentlichen Anhörung hat die Mehrzahl der Sachverständigen Kritik an dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693) geäußert. Während die konsultierten Ärzte widersprüchliche Meinungen vertraten, lehnten die geladenen Wissenschaftler den Kompromiss überwiegend ab.

Die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor Gericht stehende Gynäkologin Nora Szász (Kassel) begrüßte zwar die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – vertrat aber die Auffassung, dass diese mit dem Entwurf nicht erreicht würden. Es sei damit zu rechnen, dass eine erhebliche Zahl von Ärzten und Ärztinnen nicht auf den zentralen Listen geführt werden wollten.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff (Bad Aibling) den Gesetzentwurf als ausgewogen. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch nicht, erklärte Vorhoff. Schwangere könnten sich bereits heute sehr wohl zeitnah und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren. Eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen würde zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die Abtreibungen durchführenden Einrichtungen führen.

Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel (Universität Augsburg) lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen § 219a Strafgesetzbuch ab und begrüßte den gefundenen Kompromiss „in rechtpolitischer Hinsicht“. Er beende „einen ideologisch aufgeladen und parteipolitisch hart umkämpften Streit auf einem verfassungsrechtlichen heiklen Feld“. Kubiciels Kollegin Elisa Marie Hoven (Universität Leipzig) bezeichnete den Entwurf als eine Verbesserung, der jedoch das Grundproblem nicht löse. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern und Beratungsstellen zulässig seien, könnten nicht Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, wenn sie im Namen von Ärzten verbreitet würden, meinte die Strafrechtsprofessorin. Hovens emeritierter Hamburger Kollege Reinhard Merkel bezeichnete den Gesetzentwurf als nicht akzeptabel und verfassungswidrig.

Dagegen begrüßte Nadine Mersch von Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Es sei folgerichtig, dass weitergehende Informationen nur im Internet über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen mit den von der Bundesärztekammer erstellten Listen veröffentlich würden. Auf diese Weise werde verhindert, dass ein Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit verharmlosend dargestellt werde.

  
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter