§ 219a: Prozess am Amtsgericht Kassel unterbrochen

Kassel. Der am Mittwoch (29.8.) vor dem Amtsgericht Kassel begonnene Prozess gegen zwei Frauenärztinnen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu verstoßen, ist ergebnislos unterbrochen worden. Medienberichten zufolge stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den mit dem Verfahren betrauten Amtsrichter. Der hatte zuvor einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Wiener Gynäkologen Christian Fiala als Sachverständigen zu laden. Fiala war Jahre lang Vorsitzender der „Internationalen Vereinigung von Fachkräften und Verbänden zu Schwangerschaftsabbruch und Kontrazeption“ (FIAPC), die sich die Durchsetzung eines „Rechts auf Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen“ zum Ziel gesetzt hat.

Die Staatsanwaltschaft bewertete den Befangenheitsantrag als unbegründet. Sie wirft den Gynäkologinnen Natascha Nicklaus und Nora Szasz vor, auf der Webseite ihrer Gemeinschaftspraxis gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu verstoßen. Nun muss ein anderer Richter über den Befangenheitsantrag entscheiden.

Nach Ansicht der Bundesvorsitzenden der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Alexandra Linder, ist die Sachlage „eindeutig“. Linder hatte zum Prozessauftakt erklärt, auf ihrer Internetseite würben Szász und Nicklaus unter der Rubrik ,Ambulante Operationen’, damit, dass sie einer nahegelegenen Tagesklinik auch Schwangerschaftsabbrüche durchführten. Damit liegt ein Verstoß gegen den § 219a StGB vor.

  
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