§ 219a: Ministerium legt Referentenentwurf vor

Berlin. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat heute (29.1.) den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vorgelegt. Wie es auf der Internetseite des Ministeriums heißt, könne es heute „für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. Es bestehe daher „ein dringender Bedarf an diesen Informationen“. Frauen in Konfliktlagen müssten sie „ohne Zeitverzug“ erhalten können. Das bedeute, „dass der Zugang zu einem System gewährleistet werden muss, welches zuverlässig und turnusmäßig erhobene sowie öffentlich und niedrigschwellig erreichbare Informationen bereitstellt. Das kann nur gewährleistet werden, wenn die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die auf die Tatsache hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, keine Strafverfolgung zu befürchten haben.“

Ziel des Entwurfs sei „die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“ Zugleich solle „das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, heißt es auf der BMJV-Homepage.

  
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