§ 219a: Landeskomitee der Katholiken in Bayern für Erhalt des Werbeverbots

München. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat sich für den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Die hohe Qualität und gleichzeitig niederschwellige Form der Beratung von Frauen und ihren Partnern während der Schwangerschaft und in Konfliktsituationen verbunden mit der Hilfe in Notlagen sind ein Ergebnis einer politischen, rechtlichen und medizinischen Kompromisslösung zum § 218 ff. StGB“, erklärte der Vorsitzende des Komitees, Joachim Unterländer. „Zu diesem ganzheitlichen Ansatz, den Lebensschutz durch Beratung und Hilfe zu gewährleisten, gehört auch ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Sinn des § 219a StGB“, so Unterländer weiter, der auch Mitglied des Bayerischen Landtags ist.
Die „Bayerische Staatsregierung und die die Bundesregierung stellenden Regierungsfraktionen“, bat der CSU-Politiker, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass „das Werbeverbot im Sinne des § 219a StGB aufrechterhalten bleibt, für behandelnde Ärzte und Beratungsstellen rechtliche Klarheit besteht und auf den zuständigen Ebenen weiterhin die guten Rahmenbedingungen der Beratung, Hilfe und Information für die Schwangeren und ihre Partner gewährleisten bleiben“.

  
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