§ 219a: Hänel legt Revision ein

Frankfurt. Die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219 StGB) bereits in zwei Instanzen verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt. Das berichtet „Legal Tribune Online“ (LTO) unter Berufung auf einen Justizsprecher. Nun müsse sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Fall befassen.
Das Landgericht Gießen hatte im Oktober ein Urteil des Amtsgerichts Gießen bestätigt. Das hatte die Gießener Ärztin im November vergangenen Jahres zur Zahlung einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Praxishomepage, Abtreibungen als Leistung beworben hatte.
Der § 219a Strafgesetzbuch verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen. Wann es vor dem OLG zum Prozess komme, sei, so die LTO, derzeit noch unklar.

  
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