§ 219a: Familienbundspräsident Becker sieht keinen Handlungsbedarf

Berlin. Informationen über Einrichtungen, die eine Abtreibung durchführen, sollten nach Ansicht des Familienbundes der Katholiken von einer unabhängigen Stelle kommen. Um das sicherzustellen, sei keine Änderung des entsprechenden Paragrafen 219a notwendig, sagte Familienbundspräsident Stefan Becker in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Einige Politiker und Verbände suggerierten hier einen Handlungsbedarf, „den ich nicht sehe“.

Der Paragraf 219a StGB (Strafgesetzbuch) verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Grüne und Linke wollen dieses Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, hatte vorgeschlagen, dass die Länder dafür sorgen, dass den Schwangerenberatungsstellen aktualisierte Listen mit den Adressen von Ärzten vorliegen, die eine Abtreibung durchführen.

Die FDP will den Paragrafen neu regeln. Auch die SPD will den Paragrafen aufheben, sie verständigte sich mit der Union aber darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Entwurf für eine Neuregelung erarbeiten soll. Becker führte aus, die gegenwärtige Rechtslage sei das Ergebnis eines ausgewogenen Schutzkonzeptes. Der in den 90er Jahren gefundene Kompromiss über die Neuregelung in der Abtreibungsfrage bringe die Rechte der Frau und das Schutzbedürfnis des Kindes in Einklang.

  
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