§ 219a: Bundestag berät Kompromiss

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (15.2.) in Erster Lesung den von Union und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ (Bundestagsdrucksache 19/7693) debattiert. Der Entwurf sieht vor, den § 219a Strafgesetzbuch um einen neuen Absatz 4 zu erweitern und darin zusätzliche Ausnahmetatbestände vom Werbeverbot für Abtreibungen aufzunehmen. Danach sollen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darauf hinweisen können, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Ferner sollen sie auf staatlich organisierte Informationsangebote verweisen beziehungsweise verlinken können, die über Methoden, Risiken für die Schwangere und Ähnliches informieren.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vor. Die soll sicherstellen, dass es künftig eine von der Bundesärztekammer erstellte und monatlich aktualisierte Liste mit Ärztinnen und Ärzten gibt, die mitteilen, dass sie vorgeburtliche Kindstötungen gemäß Paragraf § 218a Absatz 1 bis 3 durchführen. Diese Liste soll auch Angaben zu den von Ärzten dabei angebotenen Methoden enthalten. Die Liste wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht.

  
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter