§ 219a: Bundesregierung legt Kompromiss vor

Berlin. Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) haben sich die Verhandlungsführer von Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt. Das berichten zahlreiche Medien. Demnach soll die Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen auch künftig verboten bleiben. Ärzte und Krankenhäuser sollen jedoch darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen.

Erarbeitet wurde der Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Kanzleramtsminister Helge Braun, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD). Am späten Mittwochabend präsentierten sie ein fünf Punkte umfassendes Eckpunktepapier. Zu dessen Umsetzung will die Bundesregierung in der ersten Januarhälfte einen Gesetzentwurf vorlegen. Mit diesem soll der § 219a StGB entsprechend ergänzt und der § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geändert werden. Anschließend soll der Gesetzentwurf den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beratung vorgelegt werden.

Im Einzelnen sieht der Kompromiss vor: „Frauen, die sich letztlich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, sollen einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden können, in der sie den Eingriff vornehmen lassen können.“ Die Bundesregierung will die „Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragen, für Betroffene entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen.“ Voraussetzung sei, dass die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt hätten. Der Informationsauftrag soll „gesetzlich verankert“ werden.

Um „mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser zu schaffen“, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, will die Bundesregierung „rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen“. „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch“ dürfe es jedoch „auch in Zukunft nicht geben“. „Deshalb werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten“, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Ferner heißt es: „Die Qualität der medizinischen Versorgung von Frauen muss auch im Falle von Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet sein. Deshalb wollen wir Maßnahmen ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung in diesem Bereich beitragen.“ Darüberhinaus will die Bundesregierung in einer „wissenschaftlichen Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen.“

  
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