Moraltheologe Schallenberg: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“

Paderborn. Der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg hat sich in anhaltende Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) eingeschaltet und Besonnenheit angemahnt. „Das grundsätzliche Verbot und die prinzipielle Rechtswidrigkeit der Abtreibung in unserem Rechtsstaat wird so gut wie nie in den aktuellen Diskussionen um eine Aufhebung des Werbeverbots für eine Abreibung erwähnt“, beklagte Schallenberg. Es gelte jedoch immer wieder daran zu erinnern: „Abtreibung ist nach unserer Rechtsprechung und nach unserer geltenden Gesetzeslage keine Gesundheitsleistung unter vielen anderen.“

Abtreibung sei „grundsätzlich verboten und bleibe lediglich straffrei bis zum dritten Monat nach erfolgter Pflichtberatung“, so der Moraltheologe weiter. Dabei solle diese Pflichtberatung „ausdrücklich nach dem Willen des Gesetzgebers dem Schutz des ungeborenen Menschen dienen“ und könne schon deshalb „nicht im eigentlichen Sinn ,ergebnisoffen’“ sein. Der Professor gestand, dass ihn die „Kaltschnäuzigkeit“, mit welcher „das Selbstbestimmungsrecht von lebenden Menschen“ oftmals „gegen das Lebensrecht von Ungeborenen ausgespielt wird“, „sprachlos“ mache.

Zwar könne der demokratische Rechtsstaat weder einen „Gebärdienst“, noch das „Recht auf liebevolle Schwangerschaft, Geburt und Kindheit“ erzwingen, doch „für dieses vom Staat bloß hingenommene Unrecht dem Ungeborenen gegenüber“ – abgesehen von der im Rechtstaat immer möglichen Informationsfreiheit – „wenigstens nicht auch noch geworben werden“. Schallenberg: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung und damit auch kein einklagbares Recht auf umfassende werbende Information.“

  
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